ich benötige dringend Ihren Rat.
Ich bin die Leiterin einer großen konfessionellen Kindertagesstätte. Nach langer Krankheit mache ich gerade die Wiedereingliederung in einer Einrichtung des selben Trägers. Diese wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2011 dauern. Ich möchte nicht mehr zurück in die "alte " Kita und soll nun eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit meine Vertretung einen anderen Vertrag bekommen kann. Laut Angabe der Personalabteilung würde ich dann auf die Position einer Fachkraft heruntergestuft, was sich auch finanziell zeigen würde.
Mir ist sehr wichtig, dass ich nur auf die Stelle der Leitung in besagter Kita verzichte und n i c h t grundsätzlich auf die Position einer Leitung.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können !
Herzlichen Gruß
boetsch
Antwort geschrieben am 25.05.2011 19:18:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Kerem E. Türker
Turmstraße 35 A, 10551 Berlin, Tel: 030/68320817, Fax: 030/52136963
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
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vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte sie auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Ich rate Ihnen davon ab, die besagte Verzichtserklärung abzugeben, da nach Ihren Angaben damit eine Geldeinbuße verbunden ist und Sie mit der Aufgabe Ihre Stellung als "Leiterin" verbunden ist.
2. Falls in Ihrem Arbeitsvertrag die "alte Kita" als Arbeitsort benannt ist, dann sollten Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Vertragsänderung zu vereinbaren, in der die von Ihnen gewünschte, "neue Kita" als Arbeitsort eingetragen wird. Zur Mitwirkung verpflichtet ist Ihr Arbeitgeber indessen grundsätzlich nicht.
Falls kein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht, sollten Sie wiederum versuchen zu erreichen, dass Ihr Arbeitgeber sein Direktionsrecht dahingehend ausübt, dass Sie an Ihre Wunschstelle versetzt werden. Auch dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet.
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers könnte sich nur daraus ergeben, dass Ihre Krankheit mit den Umständen bei der "alten Kita" in Verbindung steht. Dies kann allerdings mangels Angaben momentan nicht beurteilt werden.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Sie die Änderung Ihres Arbeitsortes nur durch die Mitwirkung Ihres Arbeitgebers erreichen können. Erzwingen können Sie diese nur, wenn Gründe vorliegen, die den Arbeitgeber zu besonderer Rücksicht verpflichten. Eine Verzichtserklärung sollten Sie - jedenfalls zu den vorgetragenen Konditionen - nicht unterschreiben.
Ich hoffe, Ihnen durch diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Für eine weitere Beauftragung stehe ich gerne zur Verfügung. Sollten Unklarheiten bestehen, bitte ich Sie, die kostenlose Nachfragefunktion in Anspruch nehmen.
An dieser Stelle möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.
Auch aus diesem Grunde, kann und soll diese Plattform eine umfassende Begutachtung durch eine Kollegen vor Ort nicht ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerem E. Türker
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