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Frage geschrieben am 03.09.2010 23:47:21

Verzicht aufs Erbe

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1463
Ich möchte schon zu Lebzeiten meines Vaters aus sehr persönlichen Gründen auf meinen (gesetzlichen) Erbteil verzichten.
Wie ist da genau vorzugehen?
Gibt es dafür genormte Formulare/Verträge?


Antwort geschrieben am 04.09.2010 00:20:09
Rechtsanwältin Sandra Himmelberg
Auf der Böck 3a, 40221 Düsseldorf, Tel: 0211/ 54 43 130, Fax: 0211/ 54 43 129
Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Zivilrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Anfrage anhand der von Ihnen gemachten Angaben nachfolgend beantworten:

Sie können gem. § 2346 BGB durch einen Vertrag mit Ihrem Vater als Erblasser auf Ihr gesetzliches Erbrecht verzichten.
Dieser Erbverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag mit dem Sie auf den Anfall Ihres künftigen Erbrechts verzichten.
Dieser Verzicht erstreckt sich auch auf den Pflichtteil sowie auf Ihre Abkömmlinge, wenn Sie nichts anderes bestimmen.

Der Erbverzichtsvertrag bedarf gem. § 2348 BGB der notariellen Beurkundung, die gleichzeitige Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Vater ist hierbei jedoch nicht erforderlich.

Mit einem Mustervertrag können nicht Ihre individuelle Lage und Ihre höchstpersönlichen Lebensumstände berücksichtigt werden. Daher ist in Ihrem Fall eine individuelle erbrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin unerlässlich. Dieser wird den Vertrag dann konkret für Sie und Ihren Fall formulieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes anhand der von Ihnen gemachten Angaben darstellt und die persönliche Beratung durch einen Anwalt vor Ort nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich eine völlig andere Bewertung der Rechtslage ergeben.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehe ich hierfür selbstverständlich gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
aus Düsseldorf


Sandra Himmelberg
Rechtsanwältin



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