Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 19.02.2010 17:01:21

Verzicht auf Betreuungsunterhalt möglich?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1491
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessiert die Frage, ob die Mutter verbindlich auf Betreuungsunterhalt verzichten kann.

Zur konkreten Situation:
gemeinsames Kind (1 Jahr) ungeplant aus Affaere hervorgegangen, Vater deutscher (ich), Mutter Auslaenderin (nicht-EU), nie zusammen gelebt, Mutter und Kind momentan im Nicht-EU-Ausland wohnhaft (noch),
Vaterschaft anerkannt, Kind hat daher deutsche und auslaendische Staatsangehoerigkeit

Momentan zahle ich (Vater) nur Unterhalt fuer das Kind (freiwillig, ohne Aufforderung). Wir sind uns bisher einig, dass ich keinen Betreuungsunterhalt fuer die Mutter zahle, da dies meine Lebensplanung (selbstfinanziertes Studium) zunichte machen wuerde. Jedoch befuerchte ich, dass Mutter und Kind demnaechst nach Deutschland kommen (auf Grundlage der deutschen Staatsangehoerigheit des Kindes) und dann durch die höheren Lebenshaltungskosten hier in DE gezwungen sind, Betreuungsunterhalt von mir zu verlangen (die Mutter hat keinen Beruf und hat auch noch nie gearbeitet).

Gibt es eine Moeglichkeit, mich vor Betreuungsunterhalts-Forderungen zu schützen, indem die Mutter z.B. schriftlich auf Betreuungsunterhalt verzichtet? Oder ist Betreuungsunterhalt ein unverzichtbarer Anspruch (genau wie Trennungsunterhalt)? Wie müsste ein solches Verzichts-Schreiben aussehen?

Zusatzfrage: Wirken sich die o.g. Tatsachen (Ausländerin, kein Beruf) auf die Länge des Betreuungsunterhaltes aus (über 3 Jahre)?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 19.02.2010 17:51:08
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 460
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ein von Ihnen gewünschter Verzicht auf Betreuungsunterhalt, wie auch immer formuliert und beurkundet, würde deswegen unwirksam sein, weil schon bei Abschluss einer solchen Vereinbarung erkennbar ist, dass die Kindesmutter bedürftig sein wird und dass staatliche Sozialhilfeträger dann für deren Unterhalt aufkommen müssten.

Sie müssen also grundsätzlich damit rechnen und dies in Ihre Lebensplanung mit einbeziehen, dass Sie Betreuungsunterhalt ggf. zu zahlen haben.


Ihre Zusatzfrage ist gemäß § 1615 l BGB dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Unterhaltspflicht sich in erster Linie an den Belangen des Kindes und den vorhandenen Möglichkeiten einer Betreuung des Kindes maßgebend.

Bei den von Ihnen geschilderten Umständen ist eher mit einer über 3 Jahre hinausgehende Verpflichtung zu rechnen.


Mit freundlichen Grüßen




Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verzicht auf Betreuungsunterhalt möglich? | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-02-21
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Otto direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Familienrecht letzten Monat:

96
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verzicht   Betreuungsunterhalt   möglich?