Verwirkung von Trennungsunterhalt
02.10.2009 21:50 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Hallo!
Ich habe mich nach gut 20 Jahren Ehe (2 Kinder, 16/18 Jahre), die in den letzten Jahren für mich sehr unbefriedigend war, vor etwa 2 Jahren in eine andere Frau verliebt, mit der ich nach einiger Zeit eine intime Beziehung eingegangen bin. Meiner Frau gegenüber habe ich diese Beziehung etwa 6 Monate verheimlicht, bis ich mich ihr gegenüber offenbart habe. Wir haben dann noch etwa 3 Monate im gemeinsamen Haus zusammen gelebt. In dieser Zeit haben wir uns intensiv mit der Situation und den Ursachen auseinandergesetzt. Danach bin ich ausgezogen, um mit Abstand Klarheit zu bekommen. Es fanden auch weitere Gespräche statt, in denen meine Frau mehrfach den Wunsch nach einer Fortsetzung der Ehe geäußert hat. Nach weiteren 3 Monaten hatte ich mich gegen die Fortsetzung der Ehe entschieden und es ihr mitgeteilt.
Da meine Frau ein deutlich höheres Einkommen bezieht als ich, und das gemeinsame Haus mit den Kindern bewohnt, ich als Selbständiger z.Zt. leider erhebliche finanzielle Probleme habe, stellt sich mir die Frage, ob ich Trennungsunterhalt verlangen kann, oder dieses durch mein Verhalten (eheliche Untreue) verwirkt habe.
Die Beziehung zu der anderen Frau besteht nach wie vor, ich lebe m.E. aber NICHT in einer "verfestigten Beziehung", d.h. ich lebe allein, habe keinerlei wirtschaftliche Verquickung in der "neuen Beziehung", wir zeigen uns nach außen NICHT als Paar, und ob daraus eine "Lebensgemeinschaft" wird, steht noch längst nicht fest.
Ich habe dazu im Internet sehr widersprüchliche Aussagen von Rechtsanwälten gefunden.
Von:
"Der Anspruch auf Trennungsunterhalt (Unterhalt bei Getrenntleben">§ 1361 BGB) besteht unabhängig davon, ob einer der Ehegatten die Trennung verschuldet hat."
bis
"Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann entfallen, wenn ein Ehepartner aus einer "intakten Ehe" ausbricht".
Meine Frage lautet also:
Habe ich durch mein Verhalten den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt?
Und falls das nicht eindeutig zu beantworten ist:
Wie groß ist meine Chance, den Anspruch auf Trennungsunterhalt vor Gericht durchzusetzen?
Danke für eine rasche und klare Antwort!
Trifft nicht Ihr Problem?
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