Frage geschrieben am 12.07.2010 21:21:59
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Verwertung von Essensresten durch Personal: Diebstahl?
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1355Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich arbeite in einer Kindertagesstätte, in der Mittagessen für die Kinder angeboten wird. Das Essen wird von einem Catering geliefert und von den Eltern bezahlt. Leider bleibt vom Essen immer sehr viel übrig und um nicht alles wegschmeißen zu müssen, ist es dem Personal von unserer Leitung erlaubt worden, sich Mahlzeiten von den Resten mit nach Hause zu nehmen oder in der Einrichtung zu essen. Dafür soll dann ein Betrag zwischen 1 € und 2,50 € in ein Sparschwein gesteckt werden, das in der Küche steht und von der Küchenkraft "verwaltet" wird. Immer wieder gibt es Ärger, weil manche Kollegen gewissenhaft ihren Beitrag entrichten, während andere nichts hineintun weil sie auf dem Standpunkt stehen: Warum für etwas bezahlen, was sowieso weggeschmissen wird?
Mir kommt die ganze Handhabung immer fragwürdiger vor und deshalb meine Frage:
Sind die Essensreste nicht eigentlich Eigentum der Eltern? Handelt es sich also womöglich um Diebstahl? (Die Eltern wissen nichts von der Praxis)
Und was ist mit der "schwarzen Kasse" ? Die Küchenkraft treibt zwar recht energisch das Geld von den Mitarbeitern ein, führt aber kein Kassenbuch, wo Einnahmen und Ausgaben eingesehen werden können und wird auch von niemandem kontrolliert.
Ich selbst gehöre zu den Mitarbeitern, die mit den Kindern essen und dafür nichts bezahlen müssen. Als Begründung wird angeführt, daß wir ja durch unsere Dienstzeit dazu gezwungen sind und es außerdem ein reines "Streßessen" ist , das mit einer normalen Mahlzeit nicht gleichzusetzen ist. Aber auch da bin ich mir nicht sicher, ob das so in Ordnung ist.
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 12.07.2010 22:46:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Eltern werden dadurch, dass sie für die Dienstleistung Essen bezahlen, nicht automatisch Eigentümer der Speisen. Von daher spricht meiner Einschätzung nach nichts dagegen, dass die Kitaleitung selbst über den Umgang mit den übriggebliebenen Resten entscheidet. Ich gehe dabei auch davon aus, dass das Geld, was für den Verzehr bezahlt werden soll, für die Kita und damit ja auch für die Kinder selbst verwendet wird. In jedem Falle handelt es sich hierbei um eine Entscheidung der Kita-Leitung. Um hier jede Unklarheit, auch wenn diese in letzter Konsequenz juristisch nicht relevant wäre, auszuräumen, würde es sich natürlich empfehlen, die Vorgehensweise mit den Eltern abzusprechen. Da Ihnen als weisungsgebundenem Personal aber diese Vorgehensweise von Ihren Vorgesetzten so erlaubt wurde, müssen Sie auch keine Angst haben, seitens der Eltern belangt zu werden.
Zu Ihren Dienstaufgaben gehört das gemeinsame Mittagessen mit den Kindern. Dazu gehört auch, dass Sie selbst an der Mahlzeit teilnehmen und während der Mahlzeit als Vorbild fungieren, was den Umgang mit Lebensmitteln und Verhalten bei Tisch angeht. Es ist deswegen rechtlich nicht zu beanstanden, dass auch Sie das gelieferte Essen verzehren. Auch hier gilt, dass für Sie die Anweisung der Kita-Leitung maßgeblich ist und Sie unbesorgt Ihren Dienst so verrichten können, wie es mit Ihnen vereinbart worden ist.
Weiterhin wurde von der Kita-Leitung angeordnet, dass Mitarbeiter, die nicht dienstlich in das gemeinsame Mittagessen mit den Kindern eingebunden sind, einen Betrag für den Verzehr der Speisen entrichten. Einige kommen dieser Anweisung nach, andere nicht. Das Argument, wonach übriggebliebene Essensreste dem Restmüll zugeführt werden, wenn keiner sie verzehrt, ist völlig unerheblich, wenn es darum geht, ob man für die Speisen bezahlen muss. Es besteht hier überhaupt kein Anspruch, diese Speisen einfach mitzunehmen ohne zu bezahlen.
Diebstahl setzt voraus, dass fremde Sachen gegen oder ohne den Willen des Berechtigten weggenommen werden. Maßgeblich scheint mir deswegen die Frage, ob die Kita-Leitung Kenntnis von der gängigen Praxis, dass einige Mitarbeiter nichts bezahlen, hat oder diese toleriert. Sofern die Kita-Leitung nichts davon weiß, dass einige Angestellte sich der Anordnung, einen Beitrag zu entrichten, widersetzen, kann dies theoretisch zunächst als Diebstahl ausgelegt werden. Ob dies in der Praxis jedoch ernsthaft verfolgt werden würde (Notwendigkeit der Strafanzeige, Strafantrag, es handelt sich nur um eine geringwertige Sache etc...), ist eine andere Sache. Erfolgt die Wegnahme, also das Mitnehmen des Essens, nicht gegen den Willen des Berechtigten, kann es sich nicht um einen Diebstahl handeln.
In der Summe scheint es sich mir, praktisch gesehen, weniger um eine strafrechtliche Angelegenheit zu handeln als vielmehr um eine moralische Frage. Die einzig praktikable Lösung kann darin bestehen, dass dieses Problem mit allen Beteiligten, in erster Linie mit der Kita-Leitung, offen besprochen wird. Dazu gehört auch die Frage nach der "schwarzen Kasse". Solange die Küchenkraft sich an das hält, was ihr von der Leitung aufgetragen worden ist, ist ihr Handeln nicht zu beanstanden. Da diese Unklarheiten im Alltag aber offensichtlich zu Missmut führen, muss eine eindeutige Regelung gefunden werden, die auch allen Mitarbeitern entsprechend kommuniziert wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Sollten Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
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