Wir möchten diese Aussagen jetzt (mit Bezug auf die Quelle, d.h. die TV-Sendung und Nennung der Prominentennamen) für unsere Werbung verwenden.
Ist das rechtlich zulässig, ohne das wir die Prominenten vorab fragen? Wir werden nur Originalzitate verwenden und klar machen, dass sich die Aussage nicht auf unser Produkt sondern auf den Ausgangsstoff (der auch in unserem Produkt enthalten ist), bezieht.
Antwort geschrieben am 04.07.2011 13:39:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Entsprechend Ihrer Fragestellung gehe ich davon aus, daß Sie die Aussage und nicht das Bild des jeweiligen Prominenten verwenden wollen. Eine Bildnutzung würde zusätzliche Probleme aufwerfen.
Aber auch die von Ihnen erwähnten Zitate sind nicht ungefährlich, vor allem vor dem Hintergrund, daß Prominente in der Regel Anwälte beschäftigen, die den Werbungsbereich überwachen und gegen die ungenehmigte Verwendung des Namens des Prominenten in der Werbung vorgehen.
Bei der direkten Verwendung des Namens des Prominenten für die Werbung im Zusammenhang mit Ihrem Produkt ist der Fall klar: Der Name des Prominenten unterliegt dem Namensschutz. Ohne Einwilligung des Prominenten dürfen Sie den Namen nicht benutzen, um für Ihre Produkte zu werben.
Wenn Sie dies dennoch tun, liegt ein Eingriff in das Namensrecht vor, der Sie zum Schadensersatz verpflichtet.
In der Regel wird der Verletzer nachfolgend vom Gericht dazu verurteilt die übliche Lizenzgebühr für eine derartige Werbung an den Namensträger zu bezahlen.
Nach Ihrer Fallgestaltung wollen Sie allerdings die öffentlichen Aussagen von Prominenten für gewisse Ausgangsstoffe verwenden.
Dies kann in engem Rahmen zulässig sein, allerdings ist auch bei diesem Vorhaben Vorsicht geboten.
So darf auch bei derartigen Zitaten nicht der wahrheitswidrige Eindruck erweckt werden, der Prominente würde für Ihr Produkt werben.
Weiterhin ist auch das Zitatrecht nur in gewissen Grenzen zulässig, so z.B. darf das Zitat nicht verfälscht, verkürzt oder entstellt sein, insbesondere wenn es wie bei Ihnen nicht im Rahmen der allgemeinen Berichterstattung, sondern zu Werbezwecken verwendet wird, da ansonsten ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt.
Wie Sie aus den Ausführungen erkennen können, gibt es hier ein hohes Risikopotential, da der Rechtsbeistand des Prominenten wohl regelmäßig argumentieren wird, daß der Name widerrechtlich zu eigenen Werbezwecken verwendet wird.
Daher kann ich Ihnen nur die sichere Variante empfehlen und eine Genehmigung des Prominenten für eine Verwendung seines Namens einzuholen.
Jedenfalls sollte die Werbung vor der Verwendung von einem im Medienrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden, da ein erhöhtes Risiko von Schadensersatzforderungen im oberen Bereich bei Ihrem Vorhaben besteht.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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