Verwendung von Forschungsergebnissen für eine Promotion an einer anderen Uni
09.04.2012 17:51 |
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Hochschule, Prüfungen
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Guten Tag,
ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an einem Lehrstuhl der Uni X für Informatik in Deutschland über ein Schnittpunktthema zum Bereich der Medizin. Unsere Promotionsordnung lässt die "klassische" wie auch die kumulative Dissertation zu, jedoch verlangt der Lerhstuhlinhaber die kumulative Variante (eine Monographie ist de facto nicht erwünscht, da der Inhaber auf Beiträgen als Co-Autor mit genannt werden möchte). Da mein Thema so tief in einer Sparte ist, ist eine notwendige Veröffentlichung von Beiträgen in angesehenen Organen kaum möglich, so dass eine kumulative Promotion nicht in auch nur halbwegs absehbarer Zeit möglich ist (zumal die Promotionsordnung sehr vage in der Definition einer angemessenen Anzahl von benötigten Beiträge ist). Leider lässt mein Lehrstuhlinhaber hier keine Diskussion zu und blockt meine wiederholten Anfragen bzgl. einer Monographie kategorisch ab.
Durch meine vorhergehenden Forschungen habe ich Kontakt zu habilitierten (Chef-) Ärzten aus der Region (an der Uni Y), die sich für meine Thematik interessieren und die Betreuung der Dissertation an der Uni Y angeboten haben. Im Rahmen meiner, beim selben Professor der Uni X betreuten, Diplomarbeit habe ich empirische Grundlagen für mein Dissertationsvorhaben gesammelt (diese wurden in einem Beitrag in einem med. Journal teilweise veröffentlicht). Auch habe ich während meiner voll vergüteten Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter relevante Forschungserkenntnisse gesammelt (u.a. teilweise durch von mir betreuten Abschlussarbeiten und Studentenprojekte). Ein noch zu evaluierender Software-Prototyp entsteht gerade unter meiner Betreuung und soll ebenfalls in einer Monographie-Dissertation Verwendung finden.
Meine Fragen:
1. Darf ich Inhalte meiner Diplomarbeit an der Universität X für eine Dissertation an Universität Y (wieder-) verwenden (nicht 1:1 kopiert, sondern nur die weiter aufbereitete statistische Datensammlung)?
2. Darf ich Forschungserkenntnisse (erhobene Empirie, Ergebnisse aus Studentenprojekten und Abschlussarbeiten) aus meiner Zeit an der Uni X aufbereitet für eine Diss. an der Uni Y verwenden? Die zu verwendenden Ergebnisse sind teilweise in der Arbeitszeit und mit Geldmitteln des Lehrstuhls entstanden.
3. Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich an der Uni X haben, wenn ich gleichzeitig eine Dissertation an der Uni Y schreibe (ggf. ohne dass der Lehrstuhlinhaber hiervon Kenntnis erhält)?
Vielen Dank für Ihre Antwort(en)!









