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Verwendung von Forschungsergebnissen für eine Promotion an einer anderen Uni


09.04.2012 17:51 |
Preis: ***,00 € |

Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an einem Lehrstuhl der Uni X für Informatik in Deutschland über ein Schnittpunktthema zum Bereich der Medizin. Unsere Promotionsordnung lässt die "klassische" wie auch die kumulative Dissertation zu, jedoch verlangt der Lerhstuhlinhaber die kumulative Variante (eine Monographie ist de facto nicht erwünscht, da der Inhaber auf Beiträgen als Co-Autor mit genannt werden möchte). Da mein Thema so tief in einer Sparte ist, ist eine notwendige Veröffentlichung von Beiträgen in angesehenen Organen kaum möglich, so dass eine kumulative Promotion nicht in auch nur halbwegs absehbarer Zeit möglich ist (zumal die Promotionsordnung sehr vage in der Definition einer angemessenen Anzahl von benötigten Beiträge ist). Leider lässt mein Lehrstuhlinhaber hier keine Diskussion zu und blockt meine wiederholten Anfragen bzgl. einer Monographie kategorisch ab.

Durch meine vorhergehenden Forschungen habe ich Kontakt zu habilitierten (Chef-) Ärzten aus der Region (an der Uni Y), die sich für meine Thematik interessieren und die Betreuung der Dissertation an der Uni Y angeboten haben. Im Rahmen meiner, beim selben Professor der Uni X betreuten, Diplomarbeit habe ich empirische Grundlagen für mein Dissertationsvorhaben gesammelt (diese wurden in einem Beitrag in einem med. Journal teilweise veröffentlicht). Auch habe ich während meiner voll vergüteten Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter relevante Forschungserkenntnisse gesammelt (u.a. teilweise durch von mir betreuten Abschlussarbeiten und Studentenprojekte). Ein noch zu evaluierender Software-Prototyp entsteht gerade unter meiner Betreuung und soll ebenfalls in einer Monographie-Dissertation Verwendung finden.

Meine Fragen:
1. Darf ich Inhalte meiner Diplomarbeit an der Universität X für eine Dissertation an Universität Y (wieder-) verwenden (nicht 1:1 kopiert, sondern nur die weiter aufbereitete statistische Datensammlung)?
2. Darf ich Forschungserkenntnisse (erhobene Empirie, Ergebnisse aus Studentenprojekten und Abschlussarbeiten) aus meiner Zeit an der Uni X aufbereitet für eine Diss. an der Uni Y verwenden? Die zu verwendenden Ergebnisse sind teilweise in der Arbeitszeit und mit Geldmitteln des Lehrstuhls entstanden.
3. Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich an der Uni X haben, wenn ich gleichzeitig eine Dissertation an der Uni Y schreibe (ggf. ohne dass der Lehrstuhlinhaber hiervon Kenntnis erhält)?

Vielen Dank für Ihre Antwort(en)!
09.04.2012 | 18:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
533 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ob Sie Inhalte Ihrer vorherigen Arbeiten in einer weiteren externen Arbeit benutzen dürfen, hängt maßgeblich von den jeweiligen Forschungsverträgen ab, ob die Ergebnisse ausschließlich durch die Universität X veröffentlicht werden dürfen.

Wenn sich allerdings in den Verträgen oder Studienordnungen zu diesem Thema nichts finden lässt, steht es Ihnen grundsätzlich frei, erworbenes Wissen auch anderweitig zu veröffentlichen, sofern Sie Urheber sind. Wenn die Urheberschaft zweifelhaft sein sollte, bräuchten Sie allerdings auch nur korrekt zitieren, um die Ergebnisse, wenn auch in modifizierter Form, zu veröffentlichen und weiter zu nutzen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten sich nur aus Vertrag ergeben, wenn dies ausdrücklich untersagt ist bzw. eine Nebentätigkeit verboten ist.

Andernfalls, und wenn Sie sicher stellen können, Ihren beruflichen Verpflichtungen an der X-Universität nachzugehen zu können, brauchen Sie auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Sie sollten daher die jeweiligen Studienordnungen und die Verträge einmal hinsichtlich der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und von Nebenerwerben überprüfen.

Wenn sich darin nichts finden lässt, können Sie wie geplant verfahren.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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