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Frage geschrieben am 26.12.2010 11:36:02

Verwendung von Filmausschnitten in einem Podcast (UrhG, Zitatrecht)

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1324
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich plane die Produktion eines Podcasts zum Thema Spielfilme. Darin werden die Filme rezensiert und allerlei Hintergrundinfos zu Charakteren, Drehorten etc. geboten.

Ich würde hierbei gerne einige Ausschnitte aus den behandelten Filmen verwenden, um die Rezensionen zu untermauern bzw. um auf spezifische Stellen in den Filmen Bezug nehmen zu können. Die Ausschnitte würden sich auf das notwendige Minimum beschränken, also pro Rezension im Bereich von vielleicht 5-10 Ausschnitten von jeweils 5-20 Sekunden. Die einzelnen Ausschnitte würden immer in einem direkten Bezug zu und als Beleg für eigene Inhalte und Aussagen verwendet werden.

Der Podcast ist zunächst als Audio-Podcast geplant. Da eine spätere Erweiterung um eine Video-Version nicht ausgeschlossen ist, bezieht sich meine Frage sowohl auf die Verwendung von Ton-Ausschnitten, als auch auf Ton- und Bild-Ausschnitte.

Eine spätere kommerzielle Verwertung des Podcasts, z.B. durch Schaltung von Werbung oder der Verkauf von Archiven auf DVD, ist nicht ausgeschlossen. Der Podcast selbst wird aber unentgeltlich angeboten.

Die Frage ist nun, ob ich die Ausschnitte in der oben beschriebenen Weise ohne Genehmigung der Rechtinhaber verwenden darf. Im Klartext also, ob eine derartige Verwendung z.B. unter § 51 UrhG fällt.


Antwort geschrieben am 26.12.2010 13:36:20
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Vorhaben, Filmrezensionen für einen Podcast zum Thema Spielfilme zu produzieren und dabei einzelne Bild bzw. Tonausschnitte aus dem jeweiligen Spielfilm zu verwenden unterfällt dem Zitatrecht nach § 51 S. 2 Nr. 2 UrhG nur unter folgenden Voraussetzungen:

1.
Die Rezensionen müssen ein selbständiges urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk sein. Dies ist der Fall, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung enthalten. Angesichts der Rechtsprechung zur „kleinen Münze" dürften Ihre Rezensionen vermutlich die unterste Grenze der Werkqualität noch erreichen, so dass Ihre Spielfilmbesprechungen urheberrechtlich geschützte Werke sind.

2. Vorliegen eines Zitatzwecks

Die übernommenen Bild bzw. Tonausschnitte müssen stets im Zusammenhang mit den einzelnen Passagen der Rezension wiedergegeben werden und dürfen nicht nur zur Aufschmückung der Rezension aufgenommen werden. Die Ausschnitte dürfen auch nicht Ihre eigenen Ausführungen in den Rezensionen bloß ersetzen. Da Sie Ihren Angaben zufolge die einzelnen Ausschnitte in einem direkten Bezug zu und als Beleg für eigene Inhalte und Aussagen verwenden möchten, dürfte in Ihrem Fall der Zitatzweck vorliegen.



3. Umfang der Nutzung

Ob 5 – 10 Ausschnitte von jeweils 5 – 20 Sekunden für eine Rezension noch vom Zitatrecht gedeckt sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Jedenfalls ist die gesamte Wiedergabe der Ausschnitte nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt, wenn die Anzahl der wiedergegebenen Werke den Zitatzweck überschreitet. Auch darf die Entlehnung nicht dazu führen, dass die Werke des Urhebers vom Verkehr nicht mehr erworben werden, da das zitierende Werk an deren Stelle tritt, vgl. Wandtke/Bullinger – Lüft, § 51 UrhG Rn. 6,7.

4.
Soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, unterfallen die Bild- und Tonausschnitte dem Zitatrecht. Bitte beachten Sie, dass laut Änderungsverbot nach § 62 UrhG die Ausschnitte nicht verändert werden dürfen. Es besteht auch die Pflicht zur Quellenangabe, vgl. § 63 UrhG.

Schließlich spielt es für das Zitatrecht nach § 51 UrhG keine Rolle, ob Sie die Ausschnitte als Audiopodcast unentgeltlich anbieten oder kommerziell vervielfältigen und verbreiten.


Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


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Verwendung von Filmausschnitten in einem Podcast (UrhG, Zitatrecht) | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-12-26
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