Frage geschrieben am 14.07.2010 00:05:14
Verwendung eines eingetragenen Markennamens in einer Domain
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 977eine (amerikanische) Firma hat sich den Markennamen "TowerDefense" geschützt. Dieser bezeichnet eine spezielle Art von Computerspielen.
Ich möchte nun eine Website aufsetzen mit dem Namen www.ABC-Tower-Defense.com
dort wird aber kein Produkt bzw kein Spiel angeboten, sondern nur Informationen was für Spiele solcher Art erhältlich sind. Daher folgende Fragen: kann man hier mit einer Abmahnung o.ä. rechnen? Wäre es möglich die Domain zwar so zu lassen, aber die Seite an sich mit ABC-TD zu bezeichnen (also Logos etc ...)?
Und kann nur der alleinige Name einer Domain zu einer Markenrechtsverletzung führen, selbst wenn das was dort auf der Seite angeboten wird einen anderen Namen trägt?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 14.07.2010 01:24:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Alleine der Name einer Domain kann bereits zu einer Markenverletzung führen, wenn die Domain gewerblich, also zur Erzielung von Gewinn, genutzt werden soll.
Auch die Bezeichnung einer Seite kann zu einer Markenverletzung führen, wenn die Seite gewerblich genutzt wird.
Wenn Sie die Website gewerblich nutzen, müssen Sie mit einer Abmahnung nutzen.
Es ist daher in jedem Fall zu empfehlen, sich vorher mit der entsprechenden Firma in Verbindung zu setzen.
Allerdings ist zu beachten, daß eine amerikanische Markenanmeldung hier in Deutschland nur wenig Wirkung zeigt. Wenn also ausschließlich eine US-Marke, aber keine europäische oder deutsche Marke angemeldet ist, gilt das oben Gesagte nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.07.2010 01:32:30
Im eigentlichen Sinne soll die Domain nicht gewerblich genutzt werden, d.h. dort werden einfach nur Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Es könnte aber durchaus sein, dass dort Werbung o.ä. geschaltet werden würde, um die Betriebskosten der Seite zu decken.
Würde dies als "gewerblich" zählen?
Wenn ja, und man Werbung komplett weglässt, und die Seite komplett nicht gewerblich genutzt würde, würde es aber keine Markenverletzung darstellen?
Im eigentlichen Sinne soll die Domain nicht gewerblich genutzt werden, d.h. dort werden einfach nur Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Es könnte aber durchaus sein, dass dort Werbung o.ä. geschaltet werden würde, um die Betriebskosten der Seite zu decken.
Würde dies als "gewerblich" zählen?
Wenn ja, und man Werbung komplett weglässt, und die Seite komplett nicht gewerblich genutzt würde, würde es aber keine Markenverletzung darstellen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.07.2010 01:37:20
Sehr geehrter Ratsuchender,
bereits die Schaltung von Werbung würde als eine gewerbliche Nutzung zählen und eine Markenverletzung verursachen.
Wenn Sie die Werbung komplett weglassen und die Seite vollständig nicht gewerblich genutzt wird, wäre keine Markenverletzung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
bereits die Schaltung von Werbung würde als eine gewerbliche Nutzung zählen und eine Markenverletzung verursachen.
Wenn Sie die Werbung komplett weglassen und die Seite vollständig nicht gewerblich genutzt wird, wäre keine Markenverletzung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
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