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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe ein erfolgreiches Internetportal zur Website-Analyse (www.seitenreport.de, 1/6 Mio. Seitenaufrufe im Monat, Gründung: Dezember 2007).
Seitenreport wurde bisher nicht als Marke eingetragen.
Nun hat ein ehemaliger Seitenreport-Nutzer (dessen Account aufgrund schlechten Verhaltens gesperrt wurde) eine gleichnamige Domain unter anderer TLD registriert und bietet auf dieser ebenfalls eine Website Analyse an: www.seitenreport.info.
Dies teilt er z.B. in seinem Forum auch öffentlich mit:
http://forum.powercms.org/index.php?topic=2312.msg10131#msg10131
Meine Frage ist nun, inwieweit hier eine Unterlassung erwirkt werden kann? (z.B. wg. Cybersquatting oder Wettbewerbswidrigkeit)
Herzlichen Dank.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 17.10.2009 04:15:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Da Sie weder ein Unternehmen dieses Namens betreiben, noch eine Gesellschaft dieses Namens führen und diesen Namen auch nicht als Marke eingetragen haben, ist es leider nicht rechtswidrig, die Gegenseite abzumahnen oder zu verklagen.
Dies wäre allerhöchstens möglich, wenn Sie nachweisen könnten, daß er die Domain nur registriert hat, um Ihnen böswillig zu schaden. Hinweise darauf kann ich auf der Seite der Gegenseite jedoch leider nicht erkennen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.10.2009 05:08:16
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich kurz die Möglichkeit der Nachfrage nutzen möchte.
Der Verdacht, dass er mir bösartig schaden möchte, liegt nahe. So zog er beispielsweise vor wenigen Monaten mit nachweislich falschen Verleumdungen über mein Portal her (welche er erst nach Drohung mit rechtlichen Schritten entfernte). Das war in etwa einen Monat nach Sperrung seines Nutzer-Accounts durch mich.
Der Zweck des Namen-"Diebstahls", is es offensichtlich, vom Bekanntheitsgrad meines Portals zu profitieren, um Besucher abzugreifen (über Suchmaschinen usw.) und meinem Portal (erneut) zu schaden.
Der Seitenname ist ja gleichzeitig Name eines Produktes meiner Firma. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich da einfach mit meinen Federn schmücken und permanent mein Image schädigen darf. Sind Sie sicher, dass es da derzeit keine rechtliche Handhabe gegen ihn gibt?
Herzlichen Dank und ein erholsames Wochenende.
P.S.: Die Marke wird gerade von mir beantragt.
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich kurz die Möglichkeit der Nachfrage nutzen möchte.
Der Verdacht, dass er mir bösartig schaden möchte, liegt nahe. So zog er beispielsweise vor wenigen Monaten mit nachweislich falschen Verleumdungen über mein Portal her (welche er erst nach Drohung mit rechtlichen Schritten entfernte). Das war in etwa einen Monat nach Sperrung seines Nutzer-Accounts durch mich.
Der Zweck des Namen-"Diebstahls", is es offensichtlich, vom Bekanntheitsgrad meines Portals zu profitieren, um Besucher abzugreifen (über Suchmaschinen usw.) und meinem Portal (erneut) zu schaden.
Der Seitenname ist ja gleichzeitig Name eines Produktes meiner Firma. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich da einfach mit meinen Federn schmücken und permanent mein Image schädigen darf. Sind Sie sicher, dass es da derzeit keine rechtliche Handhabe gegen ihn gibt?
Herzlichen Dank und ein erholsames Wochenende.
P.S.: Die Marke wird gerade von mir beantragt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.10.2009 21:08:28
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Verdacht, daß er Ihnen schaden möchte, liegt in der Tat nahe. Jedoch müssen Sie eine konkrete Schädigung nachweisen, ein bloßer Verdacht reicht leider nicht.
Die Namensgleichheit gibt Ihnen leider keine Handhabe, solange Sie kein besseres Recht auf den Namen haben.
Neben der Markenanmeldung hilft auch die Gründung einer juristischen Person wie beispielsweise einer Unternehmergesellschaft mit dem entsprechenden Namen. Diese kann dann aus Namensrecht gegen die Gegenseite vorgehen, eine Gründung würde auch eventuell schneller durchgeführt als eine Markenanmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Verdacht, daß er Ihnen schaden möchte, liegt in der Tat nahe. Jedoch müssen Sie eine konkrete Schädigung nachweisen, ein bloßer Verdacht reicht leider nicht.
Die Namensgleichheit gibt Ihnen leider keine Handhabe, solange Sie kein besseres Recht auf den Namen haben.
Neben der Markenanmeldung hilft auch die Gründung einer juristischen Person wie beispielsweise einer Unternehmergesellschaft mit dem entsprechenden Namen. Diese kann dann aus Namensrecht gegen die Gegenseite vorgehen, eine Gründung würde auch eventuell schneller durchgeführt als eine Markenanmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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