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Frage geschrieben am 22.08.2011 20:31:36

Verweigerung der Rückgabe einer eBay Auktion

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Hallo,

Ich habe bei eBay ein Mischpult versteigert.
Der Käufer hat erst nach 3 Fächer Aufforderung den Kaufpreis bezahlt. Bezahlung war über Paypal. Nach ca 3 Wochen meinte er das Mischpult wäre defekt und hat sich über Paypal den Kaufpreis zurückerstatten lassen. Sowohl eBay und Paypal wollen sich nicht einmischen obwohl in den AGB beider klar zu finden ist, dass der Käufer in diesem Fall die Ware wieder herausgeben muss.
Ich habe daraufhin den Käufer kontaktiert und ihn mehrfach gebeten das Mischpult zurück zu senden. Nach der zweiten oder dritten Mail hat er nach der Adresse gefragt. Ich habe ihm die Adresse gegeben aber das Mischpult noch immer nicht zurück.
Ich habe dem Käufer mehr als zweimal eine Frist gesetzt die Ware wieder herauszugeben bekomme jedoch keine Reaktion.
Ich benötige nun einen juristischen Rat zum weiteren vorgehen sowie im besten Fall einen Beistand.
Kaufdatum war 6.4.2011 emailverkehr ist vorhanden.


Antwort geschrieben am 22.08.2011 20:57:47
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier wird in der Tat anwaltliche Hilfe erforderlich sein, nachdem Sie den Käufer bereits mehrfach vergeblich unter Fristsetzung zur Herausgabe aufgefordert haben.

Ich gehe davon aus, dass sich die genannten Fristsetzungen auch mit dem Emailverkehr nachweisen lassen.

Da sich der Käufer in diesem Fall auch mit der Herausgabe in Verzug befindet, wird er zudem die Kosten der anwaltlichen Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verzuges tragen müssen.

Da der Käufer auf Ihre Schreiben offensichtich nicht gewillt ist, das Mischpult zurückzugeben, sollten Sie nun einen Anwalt beauftragen. Die weitere Vertretung kann auch über unser Büro erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.08.2011 21:07:25

Darf ich sie dazu morgen kontaktieren und ihnen den mailverkehr zukommen lassen. Habe ich ich Vorfeld kosten zu tragen?
Vielen dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.08.2011 22:08:01

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können mich gerne morgen kontaktieren. In diesem Zusammenhang werden wir dann auch die Kostenfrage besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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