365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
758 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetauktionen » Verweigerung der Rückgabe einer eBay Au...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetauktionen » Verweigerung der Rückgabe einer eBay Au...

Verweigerung der Rückgabe einer eBay Auktion


22.08.2011 20:31 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,

Ich habe bei eBay ein Mischpult versteigert.
Der Käufer hat erst nach 3 Fächer Aufforderung den Kaufpreis bezahlt. Bezahlung war über Paypal. Nach ca 3 Wochen meinte er das Mischpult wäre defekt und hat sich über Paypal den Kaufpreis zurückerstatten lassen. Sowohl eBay und Paypal wollen sich nicht einmischen obwohl in den AGB beider klar zu finden ist, dass der Käufer in diesem Fall die Ware wieder herausgeben muss.
Ich habe daraufhin den Käufer kontaktiert und ihn mehrfach gebeten das Mischpult zurück zu senden. Nach der zweiten oder dritten Mail hat er nach der Adresse gefragt. Ich habe ihm die Adresse gegeben aber das Mischpult noch immer nicht zurück.
Ich habe dem Käufer mehr als zweimal eine Frist gesetzt die Ware wieder herauszugeben bekomme jedoch keine Reaktion.
Ich benötige nun einen juristischen Rat zum weiteren vorgehen sowie im besten Fall einen Beistand.
Kaufdatum war 6.4.2011 emailverkehr ist vorhanden.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Auktion Rückgabe
22.08.2011 | 20:57

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier wird in der Tat anwaltliche Hilfe erforderlich sein, nachdem Sie den Käufer bereits mehrfach vergeblich unter Fristsetzung zur Herausgabe aufgefordert haben.

Ich gehe davon aus, dass sich die genannten Fristsetzungen auch mit dem Emailverkehr nachweisen lassen.

Da sich der Käufer in diesem Fall auch mit der Herausgabe in Verzug befindet, wird er zudem die Kosten der anwaltlichen Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verzuges tragen müssen.

Da der Käufer auf Ihre Schreiben offensichtich nicht gewillt ist, das Mischpult zurückzugeben, sollten Sie nun einen Anwalt beauftragen. Die weitere Vertretung kann auch über unser Büro erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 22.08.2011 | 21:07

Darf ich sie dazu morgen kontaktieren und ihnen den mailverkehr zukommen lassen. Habe ich ich Vorfeld kosten zu tragen?
Vielen dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.08.2011 | 22:08

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können mich gerne morgen kontaktieren. In diesem Zusammenhang werden wir dann auch die Kostenfrage besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1116 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht