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Frage geschrieben am 19.10.2011 19:40:40

Verweigerung der Rückerstattung nach Kaufrücktritt von einem Internetkauf.

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 798
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nach einem Zubehörkauf über das Internet bei einem Händler in 95502 Himmelskron trat ich direkt am Tag des Erhalts der Ware von dem Kauf zurück und versandte die Ware unfrei (Bruttowert des Artikels betrug ca. 70 Euro) an der Verkäufer zurück. Laut AGB und Webseite des Anbieters wurde die Handhabung der Rücksendung zu diesem Zeitpunkt nicht näher beschrieben. (Screenshots vorhanden). Der Verkäufer verweigerte die Annahme der Ware mit der Begründung daß er grundsätzlich keine Ware unfrei annehme. Nach meinem Hinweis auf mein Recht auf unfreien Versand auf Grund des Warenpreises und der Ankündigung auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes drohte er mir ebenfalls mit der Einschaltung eines Anwalts. Da ich die Ware selbst nicht annehmen konnte, als die Rücksendung wieder bei mir eintraf, wurde die Sendung zunächst bei der Post eingelagert wodurch mir inkl. Lagerungskosten ein Schaden in Höhe von 53 Euro entstand. (Unfreie Hin- und Rücksendung, Lagerungskosten und die Kosten für eine erneute Zusendung.) Erst als ich der Post diese Kosten bezahlte wurde das Paket erneut, diesmal frankiert, an den Verkäufer versandt. Dieser nahm die Ware nun an, entgegnete aber auf mein Erstattungsverlangen nun mit dem Begehren auf einen Nachweis meinerseits, daß er die Ware wirklich erhalten hat. Nachdem ich durch den Paketdienstleister eine schriftliche Bestätigung erhielt, daß die Sendung zugestellt wurde, forderte ich den Verkäufer erneut auf, den Kaufpreis zurück zu erstatten. Erneut reagierte der Verkäufer mit Ablehnung und behauptete, die Ware nicht erhalten zu haben. Mit dieser Begründung lehnte auch PayPal die Erstattung durch den Käuferschutz ab. Die ursprüngliche Bezahlung bei diesem Kauf wurde über Paypal abgewickelt
Meine Frage:
Wie erfolgversprechend ist eine Klage auf Kaufpreiserstattung und / oder Erstattung der verursachten Nebenkosten?

Vorzugsweise bitte ich um Antwort von Anwälten die gegebenenfalls dieses Mandat übernehmen.


Antwort geschrieben am 19.10.2011 21:03:54
Rechtsanwalt Peter Schäfer
Leipziger Strasse 5, 50858 Köln, Tel: 02234 2016183, Fax: 02234 2016561
Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Sachverhaltsschilderung muss Ihnen der gewerbliche Verkäufer sowohl den Kaufpreis als auch die weiteren durch die Nichtannahme der unfreien Sendung entstandenen Kosten erstatten. Da Sie fristgemäß durch Rücksendung von Ihrem Widerrufs-/Rückgaberecht Gebrauch gemacht haben und der Händler auch unfreie Rücksendungen grundsätzlich annehmen muss, haben Sie alles richtig gemacht.

Ich rate Ihnen zunächst zur Beantragung eines Mahnbescheides. Sollte der Händler gegen diesen Widerspruch einlegen, sollten Sie Ihren Anspruch mit Ihren obigen Angaben gegenüber dem Gericht begründen. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler dürfte sehr erfolgversprechend sein.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Ersteinschätzung eine Beratung nach ausführlicher und abschließender Sachverhaltsermittlung naturgemäß nicht ersetzen kann.

Für weitere Hilfe stehe ich wie immer jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu bitte die untenstehende E-mail Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfer
Rechtsanwalt & Betriebswirt

E-Mail:
kanzlei-schaefer@t-online.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verweigerung der Rückerstattung nach Kaufrücktritt von einem Internetkauf. | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-10-26
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