Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Darlehen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben ein Förderdarlehen für ein EFH über die Ibb Berlin( seid 2001) und möchten gerne wissen ob bei unserem Darlehen die monatlichen Verwaltungskostengebühren auch rechtswiedrig sind.
vielen Dank
K.Heider
Antwort geschrieben am 25.07.2011 16:11:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 07. Juni 2011 - Az.: XI ZR 388/10 - entschieden, dass "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird,
nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen und im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind.
Wenn es sich bei den Verwaltungskostengebühren um derartige Kontoführungsgebühren im o.g. Sinne handelt, können Sie sich insoweit auf die neueste Rspr. des BGH berufen und der Zahlung der Gebühren widersprechen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.08.2011 16:42:38
Sehr geehrter Herr Roth
Leider weigert sich die Bank uns die Verwaltungskosten zurückzuerstatten ,da es sich um ein Förderdarlehen handelt . Ist das rechtens ? wäre es möglich ihnen das Antwortsschreiben mal zu faxen und sie es sich mal ansehen ?
Vielen Dank
K.Heider
Sehr geehrter Herr Roth
Leider weigert sich die Bank uns die Verwaltungskosten zurückzuerstatten ,da es sich um ein Förderdarlehen handelt . Ist das rechtens ? wäre es möglich ihnen das Antwortsschreiben mal zu faxen und sie es sich mal ansehen ?
Vielen Dank
K.Heider
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.08.2011 18:21:09
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Sie können mir gerne das besagte Schreiben per Telefax zukommen lassen. Ich würde dann auf Sie wieder zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Sie können mir gerne das besagte Schreiben per Telefax zukommen lassen. Ich würde dann auf Sie wieder zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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