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Frage geschrieben am 03.12.2010 10:15:20

Verwaltungsgericht / Kostenrechnung etc.

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1156
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo! Folgendes Problem: Meine Lebenspartnerin hat eine Kostenrechnung aufgrund eines Verfahrens gegen unsere Landkreisverwaltung erhalten. Sie hat eine Ablehnung für eine Arbeitserlaubnis erhalten, da sie Ausländerin ist und nicht bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten darf.
Unter anderem deshalb habe wir uns bei einem guten Anwalt beraten lassen und er begleitet uns auch bei der Kommunikation mit dem Ämtern
(Standesamt, Ausländerbehörde). Der Gesetzedschungel ist uns zu viel und stresst enorm.

Leider erreiche ich den Anwalt nicht. Seit 2 Wochen. Am Telefon kommt nur die Info, dass der Anschluss gerade nicht erreichbar ist. Per eMail
auch keine Antwort. Wir haben leider nie direkt darüber gesprochen, dass wir klagen wollen / sollen. Deshalb sind wir ein bisschen in Panik.
Durch die geplante Eheschließung ist ihr Aufenthalt gesichert.

Wir überlegen jetzt die Klage selbst zurückzuziehen, um den ca. 360 Euro Kosten zu entgehen. Funktioniert da so? Müssen wir das schriftlich machen? Gibts Ärger mit dem Anwalt, wenn er wieder da ist (er ist grundsätzlich sehr gut und hat uns enorm geholfen!)? Leider ruinieren uns die ganzen Kosten in allen Verfahren mittlerweile und ohne Beratung momentan, sieht es schelcht aus!

In wie weit der Prozess Erfolg hätte und weitere Kosten auf meine Lebenspartnerin, die Mittellos ist, zukommen, weiß ich nicht. Ob ein Antrag auf Prozesskostenhilfe erfolg hat, weiß ich auch nicht. Sollten wir bis zum Abschluss des Verfahrens geheiratet haben, fällt die PKH
doch sowieso weg.

Über eine konkrete Hilfestellung für den Umgang mit dem Verfahren (Zurückziehen oder nicht, Wie) und den Kosten (sind sie weg oder kriegen wir sie wieder), freue ich mich.


Antwort geschrieben am 03.12.2010 10:58:32
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Sie können jederzeit das Mandat bei dem Anwalt kündigen, insbesondere auch deshalb, weil er nicht erreichbar ist. Lassen Sie sich den Eingang der Mandatskündigung bei ihm schriftlich bestätigen.
Bereits entstandene Gebühren für ihn müssten Sie allerdings bezahlen.

2.
Diese Mandatskündigung können Sie auch an das Gericht schicken und auch selbstständig die Klage zurücknehmen, und zwar durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht in dreifacher Ausfertigung mit der Ausführung, dass Sie die Klage zurücknehmen.

Sie können auch jederzeit Akteneinsicht bei Gericht beantragen.

Eine Klagerücknahme will natürlich insbesondere wegen der Kostenfrage, aber auch im Hinblick auf ein erfolgreiches Vorgehen, gut überlegt sein, weil dann noch Anwalts-, Behörden- und Gerichtskosten auf Sie zukommen, wenn Sie die Klage zurücknehmen.

Wer einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, hat alle Kosten zu tragen.

Sie können auch einen anderen Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenwahrnehmung betrauen; ich stehe Ihnen gerne diesbezüglich zur Verfügung.

Dieses kann sich auch z.B. auf eine weitere Beratung im Hinblick auf den Umgang mit dem Verfahren beziehen.

Denn letztlich muss jeder genau beurteilt werden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

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