Verwaltung (Zweifamilienhaus) bei Scheidung mit Aufhebungsversteigerung
21.03.2010 18:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ein Zweifamilienhaus ist grundbuchrechtlich geteilt und besteht aus einer Hauptwohnung (738/1000) und einer vermieteten ELW (262/1000). Die Hauptwohnung gehört den in Trennung (Scheidung von beiden bestätigt) lebenden Eheleuten je zur Hälfte und die ELW nur einem der Eheleute.
Aufgrund Uneinigkeit funktioniert die Hausverwaltung nicht und einer der Eheleute hat die Teilungs-/Aufhebungsversteigerung beantragt.
Bis die jedoch durch ist wird es noch länger dauern.
Einen expliziten Hausverwalter und eine Gemeinschaftsordnung (WEG-Vertrag) gab und gibt es nicht, da vor der Trennung die Verwaltung von demjenigen Ehepartnter gemacht wurde dem die ELW gehört.
Die Eheleute sind in der gesetzl. Zugewinngemeinschaft.
Nach dem mir bekannten Stand zählen, wenn es keinen WEG-Vertrag gibt, die gesetzl. Vorschriften des WE-Gesetzes. Obwohl es bei den Mieteigentumsanteilen der Eheleute (631 ./. 379) eine klare Mehrheit gibt, sorgt das Kopfstimmrecht nach §25 WEG für ein Problem.
Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es eine Not-/Zwangsverwaltung bis zum Ende der Teilungsversteigerung zu etablieren, damit es wieder eine funktionierende Hausverwaltung gibt und auch Rechtsstreitigkeiten mit der Hausbaufirma zu bearbeiten sind.
Jeder der Eheleute stellt sich aufgrund eigener finanzieller Engpässe stur und wartet ab.
Vielen Dank
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