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Veruteilung BtM aufgrund von nur 1 Aussage: Berufungsmöglichkeiten?


11.10.2010 11:06 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch


| in unter 1 Stunde

A wird wegen Erwerb von einem Gramm harter Drogen aufgrund einer einzigen Aussage verurteilt. Die Aussagerin hat die Aussage wegen Strafmilderung gemacht.

Beim europäischen Gerichtshof z.B. gibt's den Begriff "Veruteilung ohne Beweise".

Meine Frage: gibt es gegen eine solche Veruteilung Berufungsmöglichkeiten (in DE oder auf europäischer Ebene?).
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
BTM
11.10.2010 | 11:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch
425 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe davon aus, dass A vom Amtsgericht verurteilt worden ist.

Gegen Urteile des Amtsgericht ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig; § 312 StPO. Das Rechtsmittel ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts einzulegen.

Bevor nationale Urteile vor europäischen Gerichten überprüft werden, müssen grundsätzlich die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Dies ist im Falle des A noch nicht der Fall.

Ich kann daher A nur raten einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit seiner Verteidigung in der Berufungsinstanz zu beauftragen.

Hinsichtlich Ihrer Überlegung der Verurteilung ohne Beweise hält das Amtsgericht offensichtlich den Beweis durch eine Zeugenaussage für erbracht an. Ob dies genügt, hängt von der konkreten Aussage und den weiteren Umständen ab, dies kann ohne Akteneinsicht von hier jedoch nicht beurteilt werden.

Gerne steht dem A unsere Kanzlei zur Vertretung im Berufungsverfahren zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Berlin

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