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Frage geschrieben am 03.12.2010 14:27:03

Verursachte schäden bei einer Garantiereparatur

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1089
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Schaden.
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe im Mai 2010 ein Gebrauchtfahrzeug von BMW gekauft mit Garantie.
2 Monate später ist mir aufgefallen das am Fahrersitz die Sitzheizung nicht funktioniert, ich habe bei der Garantiefirma "Meneks" angerufen und den Schaden gemeldet. Meneks hat den Schaden akzeptiert und gesagt ich soll zu einer BMW Vertragswerkstatt und die Sitzheizung austauschen lassen.
Gesagt getan... Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag an Meneks geschickt, Meneks hat alles akzeptiert und das Ersatzteil wurde bestellt.
Am Freitag vor 2 Wochen habe ich mein Auto bei der BMW Werkstatt abgegeben und die Servicemitarbeiter meinte, dass das Auto bis am Nachmittag fertig sei.
3 Stunden nach Abgabe habe ich einen Anruf von der Werkstatt bekommen, dass leider ein Polster vom Sitz durch den Ausbau der Sitzheizung beschädigt wurde und ein neues Polster bestellt werden muss. Mir wurde noch zusätzlich, kostenlos, ein Leihwagen angeboten.
Heute habe ich eine Rechnung von der Werkstatt bekommen über 115€, für die Polster! Als ich heute bei der Werkstatt gefragt habe was die Rechnung soll, habe ich die Antwort bekommen "Sie haben den Austausch der Polster akzeptiert und die Garantiefirma übernimmt nicht die Rechnung, also müssen Sie diese zahlen".
Jetzt meine Frage, der Schaden wurde doch durch die Werkstatt verursacht und am Telefon hat mir die Servicemitarbeiter gesagt das alles von Ihnen übernommen wird. Muss ich diese Rechnung zahlen? Welche möglichkeiten habe ich?

Danke und viele Grüsse


Antwort geschrieben am 03.12.2010 15:03:00
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Stettiner Str. 106, 40595 Düsseldorf, Tel: 0176-43025411, Fax: 0211-6172989
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Sehr geehrter Fragesteller,

der Schaden am Polster ist nicht von der Garantieversicherung umfasst und damit auch nicht von Meneks zu zahlen. Vielmehr ist für diesen weiteren Schaden der Verursacher haftbar, in diesem Fall also die Werkstatt, die durch unsachgemäßen Ausbau der Sitzheizung das Polster beschädigt hat.

Die Rechnung ist allerdings damit nicht gegenstandslos. Sie müssen (für spätere Beweiszwecke am besten schriftlich) darauf reagieren. Weisen Sie die Werkstatt darauf hin, dass ein Fehler des verantwortlichen Mechanikers zum Schaden an dem Sitzpolster geführt hat und daher die Rechnung nicht von Ihnen auszugleichen ist. Verlangen Sie, dass man Ihnen schriftlich bestätigt, dass die Rechnung storniert wurde.

Notieren Sie alle bisher geführten Gespräche - Datum Uhrzeit, Gesprächspartner - für den Fall, dass die Werkstatt wider Erwarten weiterhin auf dem Ausgleich der Rechnung besteht und versucht, die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Bewahren Sie daher auch die Korrespondenz auf.

Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -



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