Vertretung der vertraglichen Mieter, Anrechnung auf die Miete von Eigenleistungen
15.08.2012 17:44 |
Preis: 80,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Situation:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (Altbau), welches im Besitz einer einzelnen chronisch geizigen Person war. In den Jahrzenten, in denen man schon darin wohnt, hat man (bis vor mehreren Jahren meine Eltern und nun ich) alles selber und auf eigene Kosten erledigt / erledigen lassen. Dazu gehören unter anderem neue Stromleitungen, z.T. Wände verputzt, ein Bad eingebaut, neue Decken gezogen, Laminat und Terrasse verlegt, usw.. Das alles geschah mit oftmals mündlicher, ansonsten schriftlicher Genehmigung des Vermieters und liegt auch schon 10 Jahre und noch viel länger zurück. Für die „großen" Arbeiten liegen Rechnungen vor. Dementsprechend ist in der Zeit die Miete nur gering gestiegen. Desweiteren wurde uns die ehemalige Waschküche als Geräteschuppen seit über 20 Jahren unentgeltlich überlassen, da wir diese, natürlich auch auf eigene Kosten, „in Schuss halten". Das gilt auch für die Gartennutzung.
In dem Mietvertrag stehen meine Eltern als Mieter und ich bin als Familienmitglied aufgeführt. Seit 10 Jahren bin ich der alleinige Nutzer der Wohnung. Die Miete wird seit Kurzem von meinem Konto überwiesen. Meine Eltern werden weiterhin als Mieter geführt.
Durch den Tod des Vermieters ist das Haus nun in den Besitz einer Investmentgesellschaft übergegangen. Diese wird durch einen ortsansässigen Hausverwalter vertreten.
Meine Fragen:
1.Bin ich ohne Bevollmächtigung meiner Eltern befugt, den Vermieter aufzufordern entstandene Mängel zu beseitigen und ggf. bei Nichtbeseitigung, die Miete zu kürzen?
2.Reicht es aus, dass meine Eltern dem Hausverwalter in Gegenwart von Zeugen mitgeteilt haben, dass ich bevollmächtigt bin, alle mietrechtlichen Angelegenheiten zu klären? Kann ich überhaupt durch eine Vollmacht meine Eltern gegenüber der Hausverwaltung vollständig vertreten?
3.Kann der Hausverwalter das mündlich gegebene Nutzungsrecht für die Waschküche / den Garten entziehen oder dafür Miete verlangen?
4.Kann nun für die selbst finanzierte Terrasse Miete verlangt werden? (Ist nicht im Mietvertrag aufgeführt)
5.Kann nun das selbst finanzierte Bad auf die Miete angerechnet werden? (Ist nicht im Mietvertrag aufgeführt)
6.Kann der neue Vermieter grundsätzlich verlangen, dass die vom vorherigen Vermieter mündlich genehmigten Umbauten, wie z.B. eine Rigipswand für eine Abstellecke, rückgängig gemacht werden?









