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Frage geschrieben am 15.02.2011 16:23:27

Vertragsverlängerung durch Internet Provider trotz Kündigung?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1630
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Sehr geehrte Damen und Herrern,

in meinem Fall wurde eine Hostingvertrag fristgerecht gekündigt, wobei die Domains für einen Umzug freigegeben werden sollten.
Der ISP schicke dann die Auth-Codes für den Transfer uns zu.
Nun hat aber der Transfer seitens des neuen Providers nicht funktioniert und die Domains sind immer noch beim alten Provider. Dieser hat nun den Vertrag verlängert und momentan den Zugriff auf die Domains mangels Zahlung gesperrt.
Ist dies seitens des Providers rechtens oder hätte er die Domains an die Denic zurückgeben und das Vertragsverhältnis beenden müssen?

MfG


Antwort geschrieben am 15.02.2011 16:58:00
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Es wird hier zunächst maßgeblich darauf ankommen, in welcher Form Sie gegenüber dem ursprünglichen Provider gekündigt haben. Seitens der Provider werden hier verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen angeboten, entscheidend ist zumeist ob Sie nur den Webhostingvertrag oder nur die Domain oder beides wirksam gekündigt haben. In der Regel müssen Sie dabei, um die vollständige Rückgabe bzw. Freigabe an die Denic zu erreichen, den Webhostingvertrag kündigen und damit verbunden zugleich auch die Domain, also gleichzeitig auch auf alle Nutzungsrechte an der Domain verzichten. Nur dann müsste und würde der Hostingvertrag enden und zugleich wie von Ihnen geschildert die Domain wieder an die Denic zurückgegeben werden müssen.

Dies wird aber aller Voraussicht bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein, da Sie ja die Domain ausdrücklich behalten und an einen anderen Provider gleichzeitig übertragen wollten. Wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, wird durch die AGB des ehemaligen Providers geregelt. Normalerweise sehen die AGB der Provider für solche Fälle vor, dass ab dem Tag der Kündigung des Webhostings der neue Provider einen bestimmten Zeitraum hat, um den Wechsel durchzuführen. Für den Fall, dass der Transfer zum neuen Provider innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen werden kann, wird dann regelmäßig die Transferfreigabe der jeweiligen Domain wieder zurückgesetzt. Dies dient auch dem Schutz des Kunden, welcher ja wie Sie die Rechte an der Domain gerade nicht aufgeben will. Gleichzeitig hat dies nach den meisten AGB der Provider dann aber eben zur Folge, dass die vertraglichen Abrechnungszeiträume ungekündigt weiterlaufen.

Ich gehe davon aus, dass angesichts Ihres geäußerten Willens, die Domain transferieren zu wollen und der sodann gescheiterten Übertragung genau dieser Fall bei Ihnen eingetreten ist. Somit dürften Sie daher weiter gegenüber dem ursprünglichen Provider entsprechenden vertraglichen Zahlungsverpflichtungen unterliegen und können einen neuen Transfer nur durch ein erneutes Providerwechselschreiben versuchen. Im Gegenzug zu diesem „vertraglichen Nachteil" haben Sie aber eben die Domain nicht verloren, was schließlich gerade auch Ihrer Intention entsprach.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


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