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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 18.03.99 einen Fernüberwachungsauftrag (Alarmanlage) über 48 Mon. abgeschlossen. Danach verlängerte dieser sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vorher gekündigt wurde. Dann wurde die Firma umfirmiert und es wurde eine Verlängerung am 19.10.05 mit weiteren 12 Mon. geschlossen. Welches Datum wird jetzt für eine Kündigung relevant.
mfg.
Antwort geschrieben am 30.03.2011 23:06:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach Ihrem Sachvortrag wurde der Vertrag am 19.10.2005 für weitere 12 Monate verlängert. Zu diesem Zeitpunkt lief der ursprüngliche Vertrag noch bis zum 18.03.2006. Eine Kündigung ist ja nicht erfolgt, so dass die Verlängerung sich also bis zum 18.03.2007 auswirkt.
Ich gehe davon aus, dass die Verlängerungsregelung des ursprünglichen Vertrages mit übernommen worden ist, so dass für die Kündigung des Vertrages der 18.12.2011 relevant wäre, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
Eine abschließende Beurteilung ist allerdings nur in Kenntnis aller Vertragsunterlagen möglich, so dass meine Ausführungen insoweit unter Vorbehalt stehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.03.2011 15:53:20
Sehr geehrter Herr Roth, Danke für Ihre Antwort. Zur Kündigung ist noch folgendes zu sagen. Der Vertrag wurde am 12.06.2010 gekündigt, wegen Geschäftsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt wird als Vertragsende der 18.03.2011 angesetzt?! Hat das Verlängerungsdatum vom 19.10.2005 keine Relevanz? Also keine Kündigung am 12.06.2010 per 19.10.2010.
mfg
Sehr geehrter Herr Roth, Danke für Ihre Antwort. Zur Kündigung ist noch folgendes zu sagen. Der Vertrag wurde am 12.06.2010 gekündigt, wegen Geschäftsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt wird als Vertragsende der 18.03.2011 angesetzt?! Hat das Verlängerungsdatum vom 19.10.2005 keine Relevanz? Also keine Kündigung am 12.06.2010 per 19.10.2010.
mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.03.2011 16:08:03
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Nach Ihrem Sachvortrag ist das Datum der Vertragsverlängerung nur insoweit relevant, als dass der zu diesem Zeitpunkt laufende Vertrag ausdrücklich bis zum 18.03.2007 verlängert worden ist.
Vor dem Hintergrund der Verlängerungsklausel im Ursprungsvertrag macht diese Verlängerung aber keinen Sinn.
Das Vertragsende (18.03.2011) ist nach meiner Auffassung leider nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Nach Ihrem Sachvortrag ist das Datum der Vertragsverlängerung nur insoweit relevant, als dass der zu diesem Zeitpunkt laufende Vertrag ausdrücklich bis zum 18.03.2007 verlängert worden ist.
Vor dem Hintergrund der Verlängerungsklausel im Ursprungsvertrag macht diese Verlängerung aber keinen Sinn.
Das Vertragsende (18.03.2011) ist nach meiner Auffassung leider nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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