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Vertragsübernahme DSL-Vertrag/Ablehnung nach 2 Monaten


| 13.09.2011 13:19 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Wilking




Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage zu einer Vertragsübernahme über einen DSL/Telefon-Vertrag.

Ich bin zum 01.09. aus einer Wohngemeinschaft ausgezogen. Da der dortige DSL-Vertrag auf meinen Namen lief, schickte ich am 08.07.2011 ein ausgefülltes Formular zur Vertragsübernahme (von der Website des Anbieters) zum Anbieter, der meinen ehem. Mitbewohner als neuen Vertragsnehmer anbot. Dieser sollte den DSL-Vertrag zum Datum meines Auszugs, also zum 01.09., übernehmen.

Nach ein paar Tagen erhielt dieser eine e-Mail, in welcher er als neuer Kunde begrüßt wurde (incl. Kundennummer etc.).

Nun habe ich gestern, also knapp 2 Monate später (ich wohne nun nicht mal mehr dort), eine Mail vom Anbieter erhalten, die besagt, dass mein ehem. Mitbewohner als Vertragspartner abgelehnt wurde und ich weiterhin Vertragspartner bin.

Daher meine Frage: ist es rechtsgültig, dies 2 Monate nach dem Antrag, zu einem Zeitpunkt, an dem die Vertragsübernahme schon hätte stattfinden sollen (nämlich zum 01.09.) geltend zu machen? Die Aufnahme meines ehem. Mitbewohners als neuen Kunden haben wir eigentlich als Einverständnis aufgefasst.

Vielen Dank für ihre Mühe!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Monaten
13.09.2011 | 15:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Jan Wilking
451 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Auswechslung eines Vertragspartners kann sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden als auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten, wenn der Dritte zustimmt (BGHZ 95, 88; BGHZ 96, 302). Wenn nun Ihr ehemaliger Mitbewohner vom Anbieter als neuer Kunde begrüßt wurde und ihm eine Kundennummer zugewiesen wurde, kann dies nur als Zustimmung bzw. Annahme der Vertragsübernahme ausgelegt werden. Da Sie vom Anbieter zudem auch keine gegenteilige Aussage bzw. Ablehnung bis zum angekündigten Übernahmetermin bekommen haben, liegt zumindest eine Vertragsübernahme durch schlüssiges Verhalten vor (konkludente Vertragsübernahme, vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09). Etwas anderes könnte nur gelten, wenn sich der Anbieter in der Übernahmeerklärung bzw. der E-Mail eine spätere Ablehnung bzw. weitere Prüfung ausdrücklich vorbehalten hat oder die Übernahme von einer ausdrücklichen Zustimmung auch Ihnen gegenüber abhängig gemacht hat, wovon ich nach Ihrer Schilderung aber nicht ausgehe.

Eine Ablehnung mehrere Wochen nach dem gewünschten Übernahmetermin durch den Anbieter dürfte daher nicht mehr möglich gewesen sein, so dass Sie aus dem Vertrag entlassen sind und Ihr Mitbewohner nun Vertragspartner ist.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

Bewertung des Fragestellers 2011-09-13 | 16:20


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