Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages
27.04.2012 03:03 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Bernhard J. Faßbender
Am 01.06.2011 habe ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen. Dieser hat mich aus einem bestehenden Vertrag mit einer gewissen Summe abgelöst.
Folgendes steht im Vertrag:
(1)Die ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann jede Partei ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
(2) [...]Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter auf eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Kündigt der Mitarbeiter während dieser Zeit oder muss die Firma dem Mitarbeiter aus einem Grund, der im Verhalten des Mitarbeiters liegt, kündigen, übernimmt der Mitarbeiten die Kosten der Ablösung, die er der Firma unmittelbar zurückzahlt.
Die ersten 12 Monate wurde Probezeit genannt, da ich für ein Jahr eine Teilzeit-Einstellung mit 20h wollte.
Die Frage ist nun folgende:
Ich möchte den Vertrag zum Ablauf der 12 Monate fristgerecht kündigen. Wann muss ich die Kündigung abschicken und zu welchem Datum kündige ich, ohne die Kosten der Ablösung zurückzahlen zu müssen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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