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Frage geschrieben am 03.09.2010 20:56:30

Vertragsrecht / Pferdeeinstellvertrag

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 893
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
In unserem Einstellvertrag - den wir noch nicht unterschrieben haben - ist folgende Klausel enthalten:

Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist schriftlich ordentlich gekündigt werden.
Ist dies zulässig?

Die Einhaltung einer beiderseitigen Kündigungsfrist wäre mir lieber! Sollen wir diesen Vertrag so unterzeichnen???!!!

Ich bitte um schnelle Info.
Vielen Dank.
Mfg


Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst ist es schwierig abschließend einen Rat zu erteilen, wenn man den gesamten Vertrag nicht kennt und wenn man Ihre Interessenlage ebenfalls nicht kennt.

Die von Ihnen zitierte Klausel wird in dieser Form eigentlich nur für fristlose Kündigungen angewendet. Jeder Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung ist es üblich eine Frist zu vereinbaren, damit eine Rechtssicherheit und Planungssicherheit erreicht wird.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es aber zulässig auch keine Frist vorzusehen. Die Klausel wäre also zulässig. Ich würde aber genau wie Sie den Vertrag so nicht unterzeichnen. Die Klausel bedeutet, dass die andere Seite den Vertrag von einem auf den anderen Tag kündigen könnte. Dies bedeutet einen Verlust an Planungssicherheit. Auf der anderen Seite kann man sich dann selbst auch nicht ganz kurzfristig aus dem Vertrag lösen.

Ich würde eine Frist von einem Monat für angemessen erachten, dies ist aber letztlich Verhandlungssache, denn Sie sind frei darin den Inhalt zu bestimmen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.09.2010 23:10:11

Verstehe ich Sie richtig, daß die Pächter uns von heute auf morgen vor die Türe setzen könnten, wir das gleiche Recht - sofort zu gehen - nicht hätten!???

Das hatte ich nicht ganz verstanden, deshalb meine Nachfrage.
Mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.09.2010 23:37:03

Sehr geehrte Fragestellerin,

nein, bei dem Vertrag, den Sie zitiert haben, hätten ja ausdrücklich beide Seiten das Recht den Vertrag ohne Frist jederzeit zu kündigen. Es würde für beide Seiten das Gleiche gelten. Ich würde dazu raten eine Frist aufzunehmen, damit man Sie gerade nicht plötzlich vor die Tür setzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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