Vertragsrecht Autoleasingabwicklung Erbe
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch eine plötzlichen Todesfall in der Familie bin ich mit meinen beiden Geschwistern und meiner Mutter erben geworden. Dazu gehörte u.a. ein finanziertes KFZ. Dieses wurde mit einer Kommissionsvereinbarung an den Händler zurückgegeben. Dort wurde es durch einen Sachverständigen begutachtet. Dabei hielt der Sachverständige im Gutachten fest, dass der Zweitschlüssel fehle. Daraufhin wurde das Fahrzeug 680 € schlechter bewertet, da die Schließanlage getauscht werden müsste. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Verkäufer im Autohaus, wiesen wir darauf hin, dass lt. Vereinbarung der Zweitschlüssel mit übergeben wurde, sich also ein Austausch nicht erforderlich machen muss. Er gab an, dieses zu beachten. Nach Verkauf des Fahrzeuges (ca.1500 € über DAT-Schwacke) bekamen wir eine Abrechnung der finanzierenden Bank. Diese möchte nunmehr noch ca. 2000 € für den offenen Finanzierungsbetrag haben. Nach heutigem Telefonat wurde uns bekannt, dass der Bank nur das Gutachten bekannt war und die Forderung darauf beruht. Die 680 € hätten wir sollen früher bei der Bank, vor Verkauf des Fahrzeuges, anmahnen. Jetzt sei das zu spät und eine nachträgliche Einbeziehung nicht möglich. Der Verkaufsberater im Autohaus entgegnete uns darauf hin, dass nur ein Vertrag zwischen der Bank und den Nachkommen bestehe, insofern sei er nicht verpflichtet, das Geld jetzt zu erstatten.
Wie können wir uns verhalten? Es handelt sich immerhin um 680 €. Wer muss den Betrag tragen oder können wir den Betrag einfach aus der Bankforderung abziehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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