Vertragsrecht / Internet
10.02.2010 09:25 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
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Hallo,
ich hatte ein kostenloses Probeabo einer Kontaktbörse akzeptiert. Im Verlauf war unklar, dass sich das Abo automatisch zum Jahresabo wandelt, wenn es nicht explizit gekündigt wird. Nun hatte ich also ein Jahresabo. Ich infomierte den Anbieter, dass ich das Angebot nicht nutzen möchte, da ich einige Monate abwesend sein würde. Alle Daten sollten gelöscht werden, und zum nächstmöglichen Termin auch gekündigt werden. Ich informierte auch über meine lange Abwensheit, und das ich nicht via Email erreichbar bin.Das war vor ca. 6 Moanten. Nun bekam ich eine weitere Email, dass mein Abo um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Auf meine erneute Frage was denn mit der Kündigung sei, bekam ich nur eine Mahnung, und die Androhung eines Inkassos. Ferner wurde ich nun darauf hingwiesen, dass eine Kündigung nur auf dem Briefwege akzeptiert würde. Und genau das verwirrt mich nun. Der ges. Kontakt fand nur über Email statt. Diesen Vertrag konnte ich ja auch komplett ohne Unterschrift abschließen, und ich bekam auch nie etwas auf dem Briefwege seitens des Anbieters. Ist es tatsächlich rechtlich so, dass ich diesen Vertrag nur schriftlich mit Unterschrift kündigen kann, auch wenn der Anbieter selbst nur Emails schreibt? Und muss ich akzeptieren, dass sich mein Vertrag verlängert, auch wenn ich per Email über Kündigung (ich wollte den Vertrag ja gar nicht) und Abwesenheit informiert habe (vor ca. 6 Monaten)?
Was kann ich tun?
Trifft nicht Ihr Problem?
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