Vertragsrücktrittt möglich bei unfachgemäßer Werbung?
| 28.11.2010 15:16 |
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Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Chris Koppenhöfer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
bin seit Jahren Kunde von Bertelsmann und InmediaOne. Am 07.06.2010 kam die Außenvertreterin (telefonisch angekündigt) von Inmedia One zu uns (meine Mutter war anwesend) und stellte das 39bändige Werk "Märchen, Sagen und Legenden" vor. Sie sprach über die Verbindung von alten und neuen Märchen, sowie übder die Zusammenstellung und Auswahl rund um die Welt. Weiter sagte sie, das die Werke alle von sechs verschiedenen Künstlern illustriert sind und zwar so wie man es kennt aus klassischen Märchenbüchern / Kinderbüchern. Im Klappbroschur konnte ich mir die aufmachen der Bände ansehen und es waren auch wirklich schöne "klassische" Illustrationen abgebildet. Ich habe den Vertrag (Ratenbasis)dann auf Grund der Schilderungen und der Klappbbroschur unterschrieben.
Lieferung war dann um den 15.10.2010. Ich schaute mir nur ein paar Bände an, da ich am 18.10.2010 für 14 Tage in den Urlaub gefahren bin.
Am 01.11.2011 war ich wieder da und nahm mir den ganzen Tag dann Zeit alle Bände durchzugehen. Von den 39 Bänden waren 10 mit abstrakter Kunst versehen, 7 weiter grenzwertig (Kollagen). Das hat mir nicht gefallen, so wurde es mir nicht geschildert. Ich habe mich darauf hin telefonisch mit der Vertreterin auseinandergesetzt die mich dann weiter an InmediaOne geleitet hat. Schnell kam auch der Rückruf und die Bitte alles schriftlich einzureichen.
Die Vertreterin war dann am 25.11.2010 bei mir und hat mir im Gegenzug der 39 Bände vom Verlag zwei Faksimile angeboten die mir aber nicht zusagten und preislich auch noch höher lagen. Ich machte den Vorschlag, dass ich man die bis jetzt geleisteten Raten mit andren Werken die ich von InmediaOne bezogen habe verrechnen könne.
Die Vertreterin die selbst das 39bändige Werk hat, hat auf Grund meines Anrufes selbst nochmal die Bücher angeschaut und mir gegenüber zugegeben, dass sie selbst nicht wusste, dass abstrakte Bilder darunter sind. (Hier würde also Aussage gegen Aussage stehen). InmediaOne, hat also, so könnte man es sagen, seine Außendiesntmitarbeiter auch nicht richtig über das Werk informiert.
Am 27.11.2010 bekam ich dann ein Schreiben von InmediaOne, indem als letzter Satz steht: "Die Tatsache, dass Ihnen verschiedene Bilder nicht gefallen, stellt keinen Mangel der gelieferten Ware dar". Somit wurde mein Ersuchen also abgelehnt.
Ich habe dann mich bei InmediaOne auf der Homepage eingeklinkt und nachgeschaut, wie dort das Werk beschrieben wird. Es wird nur auf den schriftlichen Inhalt dort eingegangen und die Illustrationen nicht erwähnt. Die zwei Fotos die dort abgebildet sind, zeigen wiederum nur die "klassischen" Bilder, keine abstrackten.
Meine Frage ist nun, kann ich mein Recht geltend machen um aus den Vertrag rauszukommen, da ja die Ware nicht eindeutig der Schilderungenen der Vertreterin, der Klappbroschur und der Hompage entsprechen? Denn wenn ich von Anfang an gewusst hätte, dass eben soviele abstrakte Bilder im Gesamtwerk vorkommen, hätte ich nie den Vertrag unterschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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