Vertragsrücktritt, Lieferumfang und -termin strittig
Guten Tag, ich hätte gerne eine Auskunft zu folgendem Thema:
Kunde fragt beim Lieferant den Umbau einer Maschine an, die dieser an einen dritten weiterverkaufen möchte. Dieser Umbau besteht aus den Teilen A, B, C und D. Lieferant macht ein Angebot über A, B und C. Teil D kann wegen fehlender technischer Möglichkeiten nicht realisiert werden. Das wird dem Kunden so mitgeteilt. Kunde bestätigt dass er Teil D nicht benötigt und das damit verbundene Problem anderweitig löst. Als Lieferzeit werden vom Lieferanten ca. 6 Wochen genannt.
Kunde bestellt zwei Monate später schriftlich Teile A, B, C und auch D zum 01.02. ohne einen Verweis auf AGBs. Eine direkte Auftragsbestätigung wird nicht verschickt. Lieferant bestätigt auf Nachfrage als Liefertermin den 01.05., es wird nur der Termin genannt jedoch nicht der Lieferumfang. Lieferant liefert zum zugesagten Termin (01.05.) die Teile A, B und C. Am Umbau sind noch Nacharbeiten zu erledigen die ohne Verzug erledigt werden. Kunde fragt nach 10 Tagen wann der fehlende Teil D geliefert wird. Lieferant verweist auf den Schriftverkehr vor der Bestellung. Nach weiteren zwei Monaten fragt Kunde nach dem Liefertermin von Teil D und fragt nach ob dieses nicht im ursprünglichen Angebot enthalten war. Lieferant weist auf Schriftverkehr vor der Bestellung hin, Kunde auf die Bestellung die Teil D enthält. Lieferant bietet Teil D gegen Kostenübernahme an (technische Realisierung in der Zwischenzeit geklärt, d.h. Realisierung möglich).
Eine weitere Korrespondenz findet nicht statt. Einen Monat später möchte der Kunde vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung das nicht fristgerecht, mit Sachmängeln und Teil D nicht geliefert wurde und dessen Kunde (der Dritte oben genannte) deshalb vom Vertrag (zischen Kunde und Drittem) zurück getreten ist.
Im gesamten Schriftverkehr erfolgte keine Fristsetzung zu Termin oder Lieferumfang.
Fragen dazu:
- Kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten?
- Wurde der Liefertermin überschritten (gegens. Ansicht 6 Wochen/zugesagter Termin 01.05. = 12 Wochen) und wenn ja, mit welchen Folgen?
- Muss Teil D geliefert werden, wenn ja wer trägt die Kosten?
- Kann der Kunde Ansprüche an den Lieferanten geltend machen (Schadenersatz, entgangener Gewinn, ...)?
Danke und viele Grüße von der Nordsee,
Fred
Vertragsrücktritt









