Vertragspartner verweigert vereinbarte "Rückerstattung der Selbstbeteilgung"
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maurice Moranc
| in unter 2 Stunden
Im Juni haben wir über einen Mietwagenvermittler online bei einem großen Autovermieter (inzwischen insolvent) ein Auto gemietet. Der Vertrag beinhaltete die Rückerstattung des Selbstbehaltes durch den Vermittler im Schadensfall.
Das gemietete Auto wurde während unseres Urlaubs in Norwegen angefahren und beschädigt. Wir entdeckten den Schaden erst bei unserer Abreise, kennen also weder Schadenszeitpunkt noch Schadensverursacher. Der Schaden wurde von uns bei Abgabe des Fahrzeuges an den Vermieter gemeldet und es wurde ein Unfallprotokoll von uns gemacht. Der Vermieter hat sofort die € 750,- Selbstbehalt von unserer Kreditkarte abgebucht.
Wir haben dann alle Unterlagen an den Vermittler geschickt mit der Bitte um Erstattung des Selbstbehaltes. Dieser hat die Erstattung abgelehnt, da wir keinen Polizeibericht vorlegen konnten .
(Auszug aus seinen Bedingungen:
* Sollte der Vermieter eine Selbstbeteiligung im Schadensfall berechnen, können Sie die Erstattung derselben bei Auto Europe anfordern. Voraussetzung ist das Einreichen eines Polizeiprotokolls UND des Schadensberichts vom Vermieter. Originale und ggf. Kopien der Dokumente sind bei Auto Europe einzureichen.
* Achtung: Wie bei den meisten Autovermietern üblich, schließt die Haftungsbefreiung/beschränkung folgende Schäden AUS: an Scheiben, Rädern, Reifen, Dach, Unterboden und Innenraum des Mietfahrzeugs sowie Abschleppgebühren und Fahrlässigkeit.
* Eine Erstattung der Selbstbeteiligung bei Schäden an diesen Dingen oder aus diesen Gründen ist ausgeschlossen.)
Wir haben gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass wir keine Polizei eingeschaltet haben, da Schadenszeitpunkt und -verursacher nicht bekannt waren.
Die Antwort war: "Selbst wenn der Täter und der Unfallort nicht bekannt ist, hätte eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt, und der Schaden bei der Polizei aufgenommen werden müssen."
Aus Kulanzgründen hat man uns € 250,- erstatttet.
Frage: Wäre ein erneuter Einspruch (falls möglich) oder eine Klage gegen den Vermittler sinnvoll = erfolgversprechend?
In diesem Zusammenhang (Frage muss nicht beantwortet werden, falls zu komplex): Von dem AutoVERMIETER haben wir weder einen Kostenvoranschlag noch eine Reparaturrechnung bekommen. Auf telefonische Nachfrage sagte man, dass die Autos in den meisten Fällen nicht mehr repariert werden (wohl eine Maßnahme des Insolvenzverwalters.). Somit könnte es theoretisch sein, dass der Schaden geringer als € 750,- war. Ich gehe aber davon aus, dass vom Vermieter hier nichts zu holen ist, auch wenn einer Klage stattgeben würde.
verweigert









