Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 11.09.2011 17:13:14

Vertragsentlassung aus Mietvertrag zweier Hauptmieter

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 771
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Bekannter und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung, in der wir beide Hauptmieter sind.
Aus persönlichen Gründen, möchte ich jetzt einen Ortswechsel vollziehen und aus diesem Mietvertag austreten. Mein Bekannter möchte weiterhin in dieser Wohnung bleiben und ist mit meinem Auszug einverstanden.

Wie sollte sich meine Vorgehensweise darstellen, um mit allen Rechten und Pflichten, aus diesem gemeinsam geschlossenen Mietvertag, auszuscheiden und wie sollte die Formulierung einer solchen Vertragsentlassung aussehen?

Vielen Dank



-- Einsatz geändert am 11.09.2011 17:26:42


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Wenn Sie mit Ihrem Bekannten gemeinsam Hauptmieter sind, dann können Sie grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters als Einzelperson aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenn der Mietvertrag zwischen Ihrem Bekannten und dem Vermieter weiterbestehen soll.

Es gibt also nicht die Möglichkeit, daß Sie alleine kündigen und der Mietvertrag alleine mit Ihrem Bekannten weiterläuft.

Daher wäre es in Ihrer Situation das Beste, wenn Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung vereinbaren könnten, daß Sie aus dem Mietvertrag ausscheiden und der Vertrag mit Ihrem Bekannten fortgesetzt wird.

Um aus den Rechten und Pflichten des Mietvertrags auszuscheiden würde eine schriftliche Bestätigung des Vermieters genügen (die man als Vertragsbeendigung oder Vertragsaufhebung bezeichnen könnte), daß Sie einvernehmlich mit Datum vom.... aus dem betreffenden Mietvertrag ausgeschieden sind.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de





So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Medienrecht letzten Monat:

1
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Vertragsentlassung   Mietvertrag   Hauptmieter