mein Bekannter und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung, in der wir beide Hauptmieter sind.
Aus persönlichen Gründen, möchte ich jetzt einen Ortswechsel vollziehen und aus diesem Mietvertag austreten. Mein Bekannter möchte weiterhin in dieser Wohnung bleiben und ist mit meinem Auszug einverstanden.
Wie sollte sich meine Vorgehensweise darstellen, um mit allen Rechten und Pflichten, aus diesem gemeinsam geschlossenen Mietvertag, auszuscheiden und wie sollte die Formulierung einer solchen Vertragsentlassung aussehen?
Vielen Dank
-- Einsatz geändert am 11.09.2011 17:26:42
Antwort geschrieben am 11.09.2011 18:04:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Wenn Sie mit Ihrem Bekannten gemeinsam Hauptmieter sind, dann können Sie grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters als Einzelperson aus dem Mietvertrag ausscheiden, wenn der Mietvertrag zwischen Ihrem Bekannten und dem Vermieter weiterbestehen soll.
Es gibt also nicht die Möglichkeit, daß Sie alleine kündigen und der Mietvertrag alleine mit Ihrem Bekannten weiterläuft.
Daher wäre es in Ihrer Situation das Beste, wenn Sie mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung vereinbaren könnten, daß Sie aus dem Mietvertrag ausscheiden und der Vertrag mit Ihrem Bekannten fortgesetzt wird.
Um aus den Rechten und Pflichten des Mietvertrags auszuscheiden würde eine schriftliche Bestätigung des Vermieters genügen (die man als Vertragsbeendigung oder Vertragsaufhebung bezeichnen könnte), daß Sie einvernehmlich mit Datum vom.... aus dem betreffenden Mietvertrag ausgeschieden sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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