Ein Servicecentermitarbeiter meines Telefonanbietres rief mich Mitte September an.
Der Mitarbeiter bot mir eine Internetflatrate an ,die ich für 30 Tage kostenlos testen könne.
Dem stimmte ich zu.
Wenige Tage später erhielt ich vom Unternehmen folgende Sms :
"Ihre Internetflatrate steht ihnen ab sofort zur Verfügung.Schalten sie ihr Handy aus und wieder ein ....Testen sie ihre Internetflatrate 30 Tage kostenlos und surfen sie danach 23 Monate für nur 9,95 Euro "
Ein wenig stutzig machte ich mir erstmal keine Gedanken.
Im November erhielt ich eine höhere Rechnung wie sonst. Meiner Kundenseite im Internet konnte ich entnehmen das mir ein 24 Monatiger Vertrag gebucht wurde , den ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr deaktievieren konnte.Ich musste feststellen das der kostenlose Probemonat teil dieses Vertrages ist.
Der Mitarbeiter der mich damals anrief hat mir dies jedoch verschwiegen und mit keiner Silbe erwähnt ,dass es sich um eine 24 Monatige Bindung handelt bzw.um einen Vertragsabschluss.Er sprach nur von einem Probemonat, ich ging davon aus das sich das Unternehmen nochmal bei mir meldet.( Das Gespräch wurde vom Telefonanbieter aufgezeichnet)
Mittlerweile wird jeden Monat abgebucht obwohl ich die Flatrate noch nie genutzt und auch nicht ausprobiert habe.
Ich habe das Unternehmen bereits angeschrieben aber seit 8 Wochen keine Reaktion erhalten.
Welche Chansen habe ich aus rechtlicher Sicht?
Kann so ein Vertragsabschluss zu stande kommen?
Viele Dank
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 15.01.2012 18:27:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Es ist leider inzwischen ein gängiges Problem mit Call-Centern, daß einfach dem jeweiligen Gesprächspartnern ein Vertragsabschluß unterstellt wird, obwohl z.B. nur Informationen oder ähnliches angefordert wird – oder eben wie in Ihrem Fall eine kostenlose Leistung angeboten wird, die später einfach als Teil eines Leitstungspakets dargestellt wird.
Ein derartiges Vorgehen müssen Sie keinesfalls dulden und Sie sollten auch nicht widerspruchslos zahlen.
Wichtig ist der rechtliche Grundsatz, daß für einen Vertragsschluß die Partei darlegungs- und beweispflichtig, die behauptet ein solcher Vertrag sei geschlossen worden.
Sie müssen also nicht beweisen, ein Vertrag sei nicht geschlossen worden, sondern Ihr Telefonanbieter muß beweisen, daß der Vertrag geschlossen wurde. Da von Ihnen keinerlei schriftliche Antragsformulare vorliegen o.ä. wird dies dem Anbieter wohl nicht möglich sein, trotz der Aufzeichnung.
Am Rande sei noch erwähnt, daß Sie grundsätzlich bei fernmündlichen Verträgen auch noch ein Widerrufsrecht hätten, über das Sie belehrt werden müßten. Ohne Belehrung kann dieses Widerrufsrecht noch bis zu 6 Monate nach Vertragsschluß ausgeübt werden.
Aber in Ihrem Fall sehe ich überhaupt keinen Vertragsschluß, schon gar nicht über einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monat.
Sie sollten daher das Unternehmen nachweisbar schriftlich – am Besten per Einschreiben/Rückschein – zur Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge auffordern und einen Vertragsabschluß bestreiten.
Erwähnen Sie in dem Schreiben nur kurz, daß Ihnen im Telefongespräch mit dem Call-Center lediglich einen kostenlosen Test einer Internetflatrate für 30 Tage ohne jede Vertragsbindung angeboten wurde.
Wenn der Anbieter sich weigert die Beträge zurück zu zahlen, sollten Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt vor Ort vorlegen und gegen den Anbieter rechtliche Schritte einleiten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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