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Frage geschrieben am 15.07.2007 14:28:00

Vertragsabschluss per Telefon

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3758
Guten Tag!

Ich habe Anfang Juli 2006 bei der Freenet angerufen, um mich nach Internet-Tarifen zu erkundigen. Ich habe einen freenet-Mitarbeiter gebeten, mir einen Vertrag sowie das Informationsmaterial zukommen zu lassen, damit ich mir das Ganze in Ruhe angucken und ggf unterschreiben kann. Ich wollte keinen Vertrag abschliessen, sondern den Vertrag erstmal in Papierform haben.

Ein Paar Wochen später kam Hardware, die von mir nicht angenommen wurde, da ich keinen Vertrag unterschrieben habe und weil die Sendung an einen falschen Namen (Alexander Schneider, und nicht Eckhard Schneider) adressiert war.

Kurz danach bekam ich eine erste Mahnung zur Zahlung einer Grundgebühr. Am 04.08.2006 habe ich dann eine Kündigung geschrieben, die nicht angenommen wurde, da ich mit meinem Namen (Eckhard Schneider), und nicht mit Alexander Schneider, der als Vertragspartner im Vertrag steht, unterschrieben habe. Wie der Fehler mit einem falschen Vornamen zustande gekommen ist, kann ich nicht erklären.

Danach habe ich noch eine zweite Kündigung geschrieben (etwa im November 2006), in der ich auch den Sachverhalt mit dem falschen Namen geschildert habe und wiederholt habe, dass es keinen Alexander Schneider gibt, und ich trotzdem den Vertrag kündigen möchte.

Seitdem habe ich nichts mehr von Freenet gehört, bis Anfang Juli 2007 ein drohender Brief von einem Rechtsanwalt kam, in dem ich aufgefordert wurde, 288 Euro zu zahlen.

Ich habe weder einen Vertrag noch Geschäftsbedingungen noch sonst irgendwelche Post von Freenet erhalten, außer der Hardware (die ich nicht angenommen habe) und den nachfolgenden Mahnungen.

Welche Vorgehensweise wäre in dieser Situation empfehlenswert?

Vielen Dank im voraus.
(alle Name wurden geändert)


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.7.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 15.07.2007 14:34:27
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
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Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell sind zwar auch mündliche Verträge gültig, jedoch haben Sie hier nun gerade keinen Vertrag abgeschlossen, da Sie ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass Sie sich das noch einmal genau durchlesen wollen. Sie wollten sich lediglich informieren. Das reicht für einen Vertragsschluss keinesfalls aus.

Zudem haben Sie auch das Richtige getan: Sie habe die Kündigung geschrieben, die sogar noch als Widerruf ausgelegt werden kann, da Sie nicht über Ihre Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß in Schriftform hingewiesen wurden und daher nicht die Frist 14 Tage (1 Monat) gilt, sondern 1 Jahr!.

Sie müssen daher den geforderten Betrag nicht begleichen.

Ich würde Ihnen jedoch raten, das weitere Vorgehen an einen Rechtsanwalt abzugeben, da es sehr schwierig sein kann, als Verbraucher seine Rechte durchzusetzen und die Einschaltung eines Inkassobüros sehr schnell erfolgen kann.
Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.

Ich habe Ihnen eine Mail zugesandt.

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter




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