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Guten Tag,
Meine Familie hat folgendes Problem: Mein Sohn Leonhard (13 J.)hat von einem Rechtsanw. in Osnabrück eine Rechnung/Mahnung erhalten.
Der Anwalt vertritt eine Internetfirma, deren Homepage (*****.com) mein Sohn angeblich aufgesucht hat. L. soll auf der Seite seine Personaldaten eingegeben und sich mittels ANMELDE-Button angemeldet haben. In Folge dieser Anmeldung (im äußerst Kleingedruckten der Seite steht, daß durch die "ANMELDUNG" ein Nutzungsvertrag zustande kommt) und aufgrund von uns unbekannten Dienstleistungen (die Fa. bietet Downloads für Spiele, Videos und Musik an) sind angeblich Kosten in Höhe von 84 Euro entstanden. Zusammen mit den Anwaltskosten steht ein Betrag von 123 Euro auf der Rechnung.
Folgendes ist zu sagen:
Nach Aufsuchen der uns unbekannten Internet-Seite bestätigt mein geschockter Sohn, diese Seite niemals aufgesucht, geschweige denn, einen Download zum Betrag von 84 Euro getätigt zu haben.
Der Anwalt führt an, daß sein Mandant am 1.6.06 eine Rechnung an L. über den Betrag abgeschickt hat. Richtig ist, daß keinerlei Rechnungen/Mahnungen an unsere Adresse eingegangen sind. Der Anwalt führt eine IP-Nr. an, die wir aber nicht kontrollieren können. Er fordert uns zur Zahlung bis zum 11.8. auf und weist uns darauf hin, daß wir - bei absoluter Sicherheit - mitteilen können, daß die I.-Seite von uns und von unserem Rechner aus nicht besucht wurde, daß dann allerdings Anzeige gegen Unbekannt erhoben würde, mit der Gefahr, daß bei Feststellung der Übereinstimmung von IP-Nr mit unserem Rechner daheim, wir mit erheblichen strafrechtl. Folgen zu rechnen hätten.
Fragen:
1.Ist ein 13-jähriges Kind grundsätzlich geschützt, wenn es aus Versehen oder unwillentlich (mittels lapidarer Dinge, wie ein ANMELDE-Button) im Internet einen "Vertrag" abschließt?
2.Wie sollen wir antworten? Da ist ohne Zweifel Name und Adresse meines Sohnes an eine Fa. geraten, deren Page er nicht aufgesucht -, deren angebliche Leistung (wir kennen nicht einmal die Art der "Ware") er nicht kennt - und deren Rechnung er nicht erhalten hat.
3.Der "Vertrag" läuft lt. Klausel über 24 Monate. Kann ich als gesetzlicher Vertreter den Vertrag (so es ihn denn gibt) als Nichtig erklären, oder soll ich sofort an das Verantwortungsgefühl der Fa. appelieren, um meinen Sohn aus den Fängen zu berfreien?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.08.2006 09:01:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Markus Timm
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
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