Vertrag zur Belegung von Werbeflächen
| 08.02.2011 14:29 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Wir (eine GmbH) haben im September 2009(!) einer Firma, die für einen Verein in unserem Ort ein Fahrzeug anschafft, einen Auftrag erteilt. Wir beteiligen uns mit einem im Auftrag festgelegten Betrag an der Finanzierung des Fahrzeugs und bekommen dafür Werbefläche auf diesem Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die gesamte Abwicklung läuft über diese Firma, der Verein hat damit nichts zu tun. In diesem Auftrag ist in keiner Weise ein Lieferdatum für das Fahrzeug oder ein Datum, bis zu dem die Werbeleistung erbracht werden muss, festgelegt.
Aus uns unbekannten Gründen ist bis heute (Februar 2011) das Fahrzeug nicht ausgeliefert, es sieht auch nicht so aus, als ob das in nächster Zeit geschehen würde. Wir haben auch noch nichts bezahlt und keine Rechnung bekommen.
Die Werbelaufzeit beginnt laut Auftrag erst, wenn das Fahrzeug an den Verein geliefert wurde, dann erfolgt auch erst Rechnungsstellung.
Ein VERTRAG besteht zwischen der Firma und uns nicht, es ist immer nur von "Auftrag" die Rede und dabei wird auf die AGB verwiesen. Dort heißt es u.a.: "Kündigt der Auftraggeber (wir) vor Vollendung des Werkes, so ist der Auftragnehmer (diese Firma) berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen."
Unsere Fragen: wie lange (wenn überhaupt) sind wir an diesen Auftrag gebunden, wenn weiterhin nichts passiert und wie stehen die Chancen der Firma, aufgrund ihrer AGB die Summe von uns trotz Kündigung des Auftrages einzufordern, so das Fahrzeug doch irgendwann einmal noch geliefert wird?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 298 weitere Antworten zum Thema:
Vertrag
Vertrag









