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Frage geschrieben am 15.04.2011 18:23:34

Vertrag rückwirkend erhöhen durch Eingabefehler?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 892
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Hallo,

ich bin 24 und habe letztes Jahr im Oktober das erster Mal eine KFZ-Versicherung abgeschlossen.

Ich habe es bei Check24.de überprüft und die günstigste war meine jeztige Versicherung, die nächsthöhere war aber nur ein paar € teurer.

Wohl nicht gemerkt habe ich, dass ich anstatt "2. Fahrer Lebensgefährtin" versehentlich "2. Fahrer Frau" angeklickt habe, sprich versehentlich angegeben habe die 2. Fahrerin sei meine Frau anstatt meine Lebensgefährtin.

Nun hat die Versicherung per Zufall Wind davon bekommen und droht mir, wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen die Heiratsurkunde einreiche, würden wir rückwirkend neu berechnet.
Am Telefon sagte man mir, dies seien 500€ / Jahr mehr.

Ich habe nachgesehen, bei einer anderen Versicherung würde ich unter den Umständen nur 50€ / Jahr mehr zahlen.

Fragen:
1) Ist die Versicherung berechtigt, die Urkunde anzufordern?
2) Darf die Versicherung rückwirkend neu berechnen?
3) Ist der Vertrag überhaupt gültig, oder durch die Fehlinformation nichtig / unwirksam?

Kurzum:
Komm ich hier irgendwie dran vorbei die 500€ mehr zu zahlen?


Antwort geschrieben am 15.04.2011 18:48:53
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen anhand Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Im Versicherungsantrag haben Sie alle Angaben wahrheitsgemäss anzugeben. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt - wie jetzt - herausstellen, dass Angaben möglicherweise unzutreffend gemacht wurden, kann die Versicherung selbstverständlich Nachweise für die getätigten Angaben verlangen. Die Versicherung kann Sie also zu Recht auffordern, den Umstand einer Heirat (weil Sie Ihre Frau als 2. Fahrer angegeben haben) zu belegen.

2. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend zu den tatsächlichen Konditionen berechnen, also zugrunde legen, dass der 2. Fahrer nicht Ihre Frau, sondern "nur" Ihre Lebensgefährtin ist. Ich bezweifle allerdings, dass der Unterschied hierbei jährlich Euro 500 ausmachen soll.

3. Der Vertrag ist grundsätzlich gültig, da es sich bei dem von Ihnen fälschlicherweise angegebenen 2. Fahrer nur um ein Merkmal handelt, das sich auf die Höhe der Prämie, nicht aber auf den grundsätzlichen Vertrag auswirkt.

4. Grundsätzlich müssen Sie die neu berechnete Prämie rückwirkend bezahlen. Sie könnten allerdings unter Darlegung der von Ihnen hier geschilderten Umstände das Versehen erläutern und versuchen, sich auf einen Irrtum gem. § 119 Absatz 1 Alternative 2 BGB berufen. Danach kann eine Willenserklärung (Ihr damaliger "Antrag") angefochten werden, wenn eine Erklärung nicht mit dem tatsächlich erklärten Inhalt hätte abgegeben werden sollen. Die Wirkung wäre, dass der Vertrag dann als von Anfang an unwirksam angesehen werden würde.

Ob es Ihnen allerdings geling, die Versicherung von diesem "Irrtum" zu überzeugen, kann von hier aus nicht beurteilt werden, könnte aber von Ihnen zumindest versucht werden. Entscheidend wird sein, ob Sie hier den Fehler leicht "übersehen" konnten oder ob Kontrollmöglichkeiten bestanden.


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