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Frage geschrieben am 26.07.2010 10:17:12

Vertrag f. Massage Fortbildung/Aufbaukurs

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 816
Wir haben eine Thaimassagepraxis und haben in der Vergangenheit einige Thais kostenfrei von der Massage her gut aufgebaut, was natürlich eine Menge Zeit verschlungen hat und teilweise sind diese nach 1 Monat wo anders hin gegangen oder haben sich selbstständig gemacht - und wir hatten außer Mühe nichts davon.

Nun wollten wir künftig von den Personen die wir Fortbilden eine Pauschale von 500 Euro nehmen (als Kaution) wenn jemand mind. 1 Jahr bei uns arbeitet wird diese kompl. zurück bezahlt - wenn jemand vorher weg geht werden die 500 Euro für die Fortbildung einbehalten.

Kann man so einen Vertrag machen und falls ja, kann den jemand für mich erstellen?


Antwort geschrieben am 26.07.2010 10:35:23
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ihr Problem berührt die Frage der Erstattung von Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber gezahlt hat, wenn der Arbeitnehmer kurz danach wieder ausscheidet.

Nach der Rechtsprechung des BAG sind Rückzahlungsvereinbarungen grundsätzlich zulässig, dürfen aber der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Eine solche Benachteiligung wird von der Rechtsprechung angenommen, wenn die Rückzahlungspflicht ohne Berücksichtigung des Beendigungsgrundes allein an den Ablauf eines bestimmten Zeitraumes geknüpft wird, vgl. dazu BAG 9 AZR 610/05.

Ihre vorgesehene Regelung ist insoweit noch weitergehender, indem vom AN eine Art Schutzgebühr oder Kaution verlangt wird, die er nur zurückbekommt, wenn er nach Ausbildungsende mindestens 1 Jahr für Sie tätig ist.

Diese Regelung würde aber allein auf Zeitablauf setzen und ist von daher unwirksam.

Sie sollten daher eine vertragliche Lösung finden, die den Anforderungen der Rechtsprechung an solche Rückzahlungsklauseln gerecht wird.


Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.07.2010 11:01:13

Wie kann man es denn dann "sinnvoll" machen? Von mir aus kann man auch es so darstellen, daß die Fortbildung mit 500 Euro in Rechnung gestellt wird und diese monatlich auf 12 Monate verteilt vom Lohn zurück bezahlt wird, da man für die Ausbildung nichts haben möchte, wenn der Mitarbeiter bei uns bleibt?

Also wie es "dargestellt" wird ist völlig egal - meine Frau trainiert die neuen Mitarbeiter kostenfrei - ich möchte nur nicht, daß wenn jemand nicht wenigstens 1 Jahr dabei bleibt dies für "lau" bekommen hat - daher zahlt die neue Mitarbeiterin 500 Euro und erhält diese kompl. zurück wenn Sie mind. ein Jahr bei uns bleibt und falls nicht hat Sie eben 500 Euro für die Fortbildung bezahlt - wie wäre das denn rechtlich haltbar darstellbar?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.07.2010 11:11:42

Guten Tag,

Ihre Intention ist verständlich und auch nachvollziehbar.

Problematisch ist die Vorauskasse, die der AN leisten muss, und die er quasi abarbeitet.

Eine Vereinbarung müsste zudem Rücksicht nehmen auf die Gründe des AN für die vorzeitige Beendigung. Liegen beispielsweise wichtige Gründe vor, (Krankheit o.ä), muss er in der Lage sein, vor Ablauf des Jahres aus dem Arbeitsvertrag herauszukommen, ohne Gefahr zu laufen, die Ausbildung zahlen zu müssen.

Alternativ können Sie natürlich die Ausbildung grundsätzlich kostenpflichtig machen und im Vertrag eine Sonderzahlung in Höhe dieser Kosten vereinbaren, die an die Bedingung geknüpft ist, dass das Arbeitsverhältnis 12 Monate nach Ausbildungsende noch ungekündigt besteht.

Eine solche Lösung würde auch das Problem lösen, was mit den Kosten geschieht, wenn Sie selber das AV innerhalb eines Jahres kündigen müssten.

Falls Sie an einer konkreten Vertragsgestaltung interessiert sind, stehe ich im Rahmen eines neuen Mandates gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



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