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Frage geschrieben am 21.10.2010 12:39:31

Vertrag bezahlen, der nie unterschrieben wurde?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1149
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund ud ich wir haben ein riesen Probem. Vor einer Woche hat er meinen Breif vom Gerichtsvollzieher bekommen und hatte am, Montag bei diesem einen Termin. Dieser teilte ihm mit, er müsste 1038Euro für einen Handyvertrag bezahlen. Er ist aus allen Wolken gefallen. Er hat NIE einen Vertrag abgeschlossen, nie Rechnungen ode Mahnungen bekommen. Wir waren total verwundert.
Dann ist unns aufgefallen, dass dieser Vertrag, angebich 2008 abgeschlossen, dann entstand, als ein bekannter bei ihm gewohnt hat. Dieser hatte immer wieder neue Verträge.
Leider ist dieser so abgerutscht, dass er jetzt auf der Straße lebt und nicht auffindbar ist.
Was können wir tun? Haben wir überhaupt eine Chance was zu tun?
Wir sind zwar beide in einem Arbeitsverhältniss, sehen aber eigentlich nicht ein zu bazahlen für etwas, was wir bzw was er nie unterschrieben hat. Dazu kommt noch, dass ich im 8. Monat schwanger bin, wir eigentlich jeden Cent brauchen können und grade so hinkommen.
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 21.10.2010 13:09:09
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Voraussetzung dafür, dass der Gerichtsvollzieher tätig wird, ist dass gegen Ihren Freund ein vollstreckbarer Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt). Dass bedeutet, der Vertragsanbieter muss gerichtlich gegen Ihren Freund vorgegangen sein.

Problematisch dürfte in Ihrem Fall vor allem sein, dass der Vollstreckungstitel inzwischen rechtskräftig sein dürfte.

Das bedeutet, dass Sie gegen den Titel nicht mehr vorgehen können.

Dies wiederum hat zur Folge, dass Sie zunächst zahlen müssen, obwohl Ihr Freund eigentlich nicht der "richtige" Schuldner ist.

Zur Zeit können Sie daher gegen diese Zahlungsverpflichtung nichts unternehmen. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln, so dass Sie nicht alles auf einmal zahlen müssen. Außerdem sollte Ihr Freund dem Gerichtsvollzieher die ganze Angelegenheit schildern. Immerhin ist es möglich - wenn auch unwahrscheinlich - dass der Gläubiger auf seine Forderung verzichtet.

Anschließend könnten Sie versuchen, sich das Geld von dem damaligen Bekannten Ihres Freundes zurück zu holen und gegen Ihn Strafanzeige zu erstatten. Aufgrund Ihrer Schilderung scheint dies aber auch wenig erfolgversprechend.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben zu können und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

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