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Frage geschrieben am 25.06.2007 11:38:00

Vertrag bei www.p2p-heute.com

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 26600
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich fühle mich hereingelegt. Gesucht habe ich Musikdownload bei Google, Musik und Mp3 kostenlos downloaden bei www.besttips.de/-22k > alles frei downloaden > www.freeloader.cc > jetzt anmelden und downloaden. Schon hatte ich einen zwei-jährigen Vertrag bei
www.p2p-heute.com abgeschlossen. Ein Widerspruch wird nur innerhalb 14 Tagen akzeptiert. Der Jahresbeitrag beträgt 84,00 €.
Mir scheint die Laufzeit von zwei Jahren sittenwidrig. Die Aufforderung um Begleichung der Rechnung ist meines Erachtens eine Erpressung.
Hier eine Kopie
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt sieben (7) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
3. Das vertraglich geschuldete Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
4. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Das hat nichts mit kostenlosem Download gemein.
Mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.06.2007 12:35:38
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltschilderung ............

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