Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Fitness-Studio.
Meine Frau und ich gingen jüngst in ein Fitness-Studio zum Probetraining. Da wir aus Erfahrung wussten, dass man in einer solchen Einrichtung bei einer bloßen Interessensbekundung sehr schnell beschwatzt wird und sehr leicht dazu gebracht wird, etwas zu unterschreiben, was man situativ vielleicht ganz toll findet, aber in Wirklichkeit gar nicht will, nahmen wir mit Absicht keinerlei Identifikation (Ausweis, etc.) mit.
Nach unserem Training wollten wir uns nach den Modalitäten einer Mitgliedschaft erkundigen und wurden - wie erwartet - mit dem allertollsten Angebot konfrontiert, dass aber selbstverständlich nur bei Unterzeichnung noch am selbigen Tag gewährt werden könnte, da unser Gegenüber ab der darauffolgenden Woche im Urlaub sein würde und ein anderer Mitarbeiter ein solches Angebot sicherlich nicht machen könnte. Wir entgegneten daraufhin, wir hätten ja gar keine Ausweise dabei und überhaupt würden wir schon etwas Bedenkzeit benötigen. Daraufhin entgegnete unser Gegenüber, die könnten wir haben, allerdings müssten die Verträge mit ihm gleich aufgesetzt und unterzeichnet werden. Sie würden aber erst dann Gültigkeit erlangen, sobald wir die entsprechenden Dokumente nachgereicht hätten. Nach wahrheitsgemäßer Beantwortung aller möglichen Fragen über unsere Personen wurden uns die Verträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Dort wo die persönlichen Angaben standen (Name, Anschrift, Geb.-Datum) war ein Kästchen zum Ankreuzen, welches zu diesem Zeitpunkt leer war. Daneben stand/steht: "Kopie Personalausweis / Pass / Führerschein (muss immer vorliegen)". Da es sich um einen Formularvertrag mit dem eindeutigen Hinweis auf die Notwendigkeit eines Identifikationsdokumentes handelte, vertrauten wir auf die Aussage unseres Gegenüber, die Verträge könnten bis zum ersten Training noch storniert werden und unterzeichneten. Unmittelbar danach gaben wir die Veträge zurück, und unser Gegenüber machte ein Kreuz in dem erwähnten Kästchen zusammen mit der Anmerkung "wird nachgereicht" während er uns nochmal ausdrücklich darauf hinwies, dass wir beim nächsten Mal doch unbedingt die entsprechenden Dokumente mitbringen müssten. Somit sieht der Vertrag beim Betrachten so aus als hätten wir mit unserer Unterschrift vertraglich zugesichert, die entsprechenden Dokumente einzureichen. Doch das wurde uns erst später klar.
Schon als wir zu Hause ankamen hatten wir entschieden, dass wir ein in den Veträgen vereinbartes, zugebuchtes Extra eigentlich nicht wünschten und telefonierten mit unserem Gesprächspartner von eben gerade. Dieser versuchte erneut, uns auf Biegen und Brechen von diesem Extra zu überzeugen, doch diesmal blieben wir standhaft und sagten nein. Daraufhin entgegneten unser Gesprächspartner, die Abbuchung des Extras gehe in Ordnung, womit wir eigentlich die "Vorläufigkeit" der Verträge nochmals bestätigt sahen. Doch die Beharrlichkeit gab uns zu denken und wir googelten den Namen des entsprechenden Fitness-Studios mit ausdrücklichen Warnungen vor Knebelverträgen mit unfreundlichem Personal. So wirklich günstig kam uns unser Angebot auf einmal auch nicht mehr vor, und wir sandten dem entsprechenden Mitarbeiter sowie der Zentrale noch am selben Abend eine Email, in der wir eine Stornierung der angeblich vorläufigen Verträge forderten. Ferner warfen wir zwei Tage einen Brief in den Briefkasten des Studios, in dem wir nochmals die Stornierung der Verträge forderten und die Einzugsermächtigung zurückzogen.
Das Studio antwortete darauf, dass es auf einer Erfüllung der Verträge besteht und die Kündigung nicht anerkennen kann/will.
Wir möchten aber gar nicht kündigen, sondern STORNIEREN. Nach unserer Auffassung kam der Vertrag zu keinem Zeitpunkt zu Stande.
1) Welche Rolle spielt die Tatsache, dass uns mündlich etwas ganz Anderes zugesichert wurde und dass wir im Grunde ganz böse hinters Licht geführt wurden?
2) Welche Rolle kann die Tatsache spielen, dass wir bei Vertragsunterzeichnung zu dritt waren, und somit im Zweifel 2 Aussagen gegen eine stehen würden?
-- Einsatz geändert am 11.08.2011 22:53:11
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