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Frage geschrieben am 06.03.2006 10:29:00

Vertrag / Tarifvertrag

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7279
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 108 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Ich arbeite seit 11 Jahren in einem Steinmetzbetrieb im Büro als leitende Angestellte und rechte Hand des Chefs. Seit ca. 4-5 Jahren bin ich Prokuristin. Wir haben ca. 30 Mitarbeiter auf dem Bau und insgesamt 3 im Büro. Wir sind in der Steinmetzinnung, nicht aber bei der IHK oder der Handwerkskammer. Was für Richtlinien müssen bei meinem Vertrag als Sekretärin (habe ich allerdings nicht gelernt, sondern ich habe einen Abschluss als Floristin. Arbeite aber schon seit 11 Jahren in einer leitenden Position und habe eine Berufszuerkennung von der Regierung bekommen)berücksichtigt werden. Mein Chef meinte, er könnte bezahlen was er will und den Vertrag gestalten wie er möchte, da es für die Angestellten (Büro) im Steinmetzhandwerk keinen Tarifvertrag o.ä. gebe? Ich verdiene weniger als meine polnische Kollegin die vor 3 Jahren angefangen hat und nur Hilfstätigkeiten verrichtet. Ist das erlaubt oder gibt es doch einen Vertrag an dem man sich orientieren kann? Wo kann ich soetwas bekommen?


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Diese Antwort ist vom 6.3.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.03.2006 12:11:45
Rechtsanwältin Antje Krenkel
Kantstraße 93 a, 10627 Berlin, Tel: 030-32511385, Fax: 030-32511386
Reiserecht
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Sehr geehrte Fragenstellerin, ich möchte Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben, wie folgt beantworten:



Zur Höhe der Vergütung

Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Höhe der Vergütung frei vereinbaren. Bei Tarifbindung darf die vereinbarte Vergütung nicht geringer sein, als die tarifliche Vergütung. Auch darf kein Lohnwucher vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn Arbeitsleistung und Verdienst in einem auffallenden Missverhältnis stehen und die Vergütungsvereinbarung insbesondere unter Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit oder einer erheblichen Willensschwäche zustande gekommen ist. Ein Entgelt von etwa 1/3 unter Tarif ist vom BGH als strafbarer Lohnwucher angesehen worden (BGH 22.04.1997, NJW 97, 2689). Das Bundesarbeitsgericht hat dagegen entschieden, dass eine Arbeitsvergütung in Höhe von 70% der üblichen noch kein auffälliges Missverhältnis darstellt. (BAG 23.05.2001, EzA 29 zu § 138 BGB) Bei Lohnwucher besteht für den Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung.



Vergütung der leitenden Angestellten

Durch die Erteilung der Prokura können Sie die Position einer leitenden Angestellten erlangt haben. Ein Prokurist ist leitender Angestellter i.S.d. § 5 III Nr.2 BetrVG, wenn "die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist". Eine Position als leitender Angestellter liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten Aufgaben überträgt, die nicht unbedeutend sind. Die Vergütung der leitenden Angestellten wird im Regelfall frei ausgehandelt, da mit wenigen Ausnahmen für leitende Angestellte kein Tarifvertrag besteht.



Zu Tarifverträgen allgemein

Für den Fall, dass Sie trotz Prokura keine leitende Angestellte i.S.d. § 5 III Nr.3 BetrVG sind, gilt folgendes: Grundsätzlich entfalten Tarifverträge Tarifbindung nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Mitglied, der den Tarifvertrag abschließenden Koalitionen sind (§ 3 Abs.1 TVG). Duch eine sog. Allgemeinverbindlicherklärung kann die Tarifwirkung der normativen Bestimmungen ganz oder teilweise auch auf Arbeitsverträge zwischen Nichttarifgebundenen erstreckt werden. Ein Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie beim Bundesminsterium für Arbeit und Soziales im Internet unter www.bmas.bund.de. Soweit ersichtlich bestehen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk keine allgemeinverbindlichen Gehaltstarifverträge. Grundsätzlich können Sie die Tarifverträge in der Bibliothek jedes Arbeitsgerichtes einsehen und kopieren. Mindestlohntarifverträge bestehen in Ihrer Branche anscheinend nicht. Die Handwerkskammern veröffentlichen tarifliche Mindeslöhne.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Krenkel
Rechtsanwältin


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