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Frage geschrieben am 17.03.2007 23:06:00

Vertipper Domains

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1935
Wie sieht es denn mit der Verletzung von Markenrechten bei Vertipper-Domains aus?

Wenn ich zum Beispiel bei einem allgemeinen Begriff, wie z.bsp. Autovermietung eine Vertipper-domain (autovermieung.de oder auzuvermietung.de etc.) registriere. Kann ich dann ärger mit der autovermietung.de GmbH bekommen bzw. darf ich solche Domains dann registrieren?


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Diese Antwort ist vom 17.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.03.2007 23:38:11
Rechtsanwalt Stephan Bartels
Koopstraße 20, 20144 Hamburg, Tel: 040/480678-0, Fax: 040/480678-48
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Markenrecht
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Registrierung von „Vertipper-Domains". Die Registrierung allein ist rechtlich nicht zu beanstanden, ebenso wenig die Nutzung einer solchen Domain.

Problematisch, kann die Sache allerdings werden, wenn die Vertipper-Domain zu unternehmerischen Zwecken genutzt wird. Wenn Sie z.B. den Vertipper einer geschützten Marke registrieren und unter der „Vertipper-Domain" dieselben Waren oder Dienstleistungen anbieten, wie sie unter der korrekt geschriebenen Domain angeboten werden, würden Sie die eingetragene Marke verletzen.

Daneben kann in der Nutzung einer Vertipper-Domain zu unternehmerischen Zwecken ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß liegen, wenn gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers von Ihnen unter Ausnutzung vermeidbarer Irrtümer der Internetnutzer über die Herkunft der Waren (von der korrekt geschriebenen Domain!?) angeboten werden, § 4 Ziff. 9 UWG.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg


Stephan Bartels
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.03.2007 21:07:26

Also kann es keine probleme geben, wenn ich auf dieser Vertipper-Domain lediglich Werbeanzeigen platziere (Domain Parking). Dies ist dann zwar gewerblicher Zweck, jedoch stelle ich ja dann keine Konkurrenz dar.

Probleme sollte es dann auch nicht geben, wenn ich einen allgemeinen Begriff verwende, wie zum Beispiel Autovermietung, und daraus einen vertipper registriere? Denn der Begriff ist ja dann nicht rechtlich geschützt, sondern es existiert lediglich ein Firmenname, in dem der Begriff vorkommt. Es geht mir also hauptsächlich darum, ob man allgemeine Begriffe verwenden kann, die im Firmennamen auftauchen, nicht um markenrechtlich geschätzte worte...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.03.2007 21:59:08

Sehr geehrter Fragesteller,

das Registrieren der von Ihnen beschriebenen Domains und die von Ihnen beschriebene Nutzung (Platzierung von Werbung) ist unproblemaitisch, solange Sie keine Markenrechte Dritter verletzen oder eine wettbewerbswidrige Handlung vorliegt.

Ob ein solcher Verstoß vorliegt kann mit letzter Sicherheit erst anhand des konkreten Projekts (also auch der platzierten Werbeanzeigen) beurteilt werden.

Die von Ihnen bislang mitgeteilten Fakten enthalten keine Umstände, die einen Rechtsverstoß erkennen lassen. Ich empfehle Ihnen aber die konkrete Gestaltung der Seiteninhalte durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen


S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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