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Frage geschrieben am 28.05.2009 17:26:13

Versuchter Betrug plus Urkundenfälschung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2239
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute meine Anklage schrift bekommen wo mir vorgeworfen wird einen versuchten Betrug plus eine Urkundenfälschung gemacht zu haben ich habe mich bis jetzt auch noch nicht zu diesen vorwürfen geäüsert und ich muss aber dazu sagen das es beweise gibt die es bestätigen das ich es gemacht habe es hat aber eine länger vorgeschichte die zu dieser Tat geführt haben ich bin seit Längerer Zeit Alkohol und drogen abhängig bin auch wegen Betrug vorbestraft und eine haftstrfe deshalb abgeseseen und zur zeit auf bewährung draussen und habe bis januar eine Stadtionere Drogentherapie gemacht und bin aber wieder rückfällig geworden und wollte mich auf illigaler weise Geld beschaffen und habe einen ausweis gefälscht und habe damit versucht einen Laptop und ein handy zu bekommen in wert von 900 euro was aber nicht geklappt hat wo ich im nachinein auch froh bin ich habe jetzt auch wieder angefangen eine ambulante therapie zu machen um meine sucht zu besiegen und arbeit habe ich jetzt auch wieder meine frage nun habe ich denn überhaubt eine chance nochmal bewährung zu bekommen oder muss ich wieder in haft


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.05.2009 18:04:44
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae
Hohenzollernring 50, 50672 Köln, Tel: 0221 / 420 744-0, Fax: 0221 / 420 744-11
Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 7
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Sehr geehrter Ratsuchender,

auf der eine Seite sprechen leider mehrere Umstände für eine erneute Freiheitsstrafe. Da ist zunächst der Umstand, dass Sie bereits einschlägig, also wegen der gleichen Tat, vorbestraft sind. Dann wurden Sie offensichtlich bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zudem nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Hinzu kommt, dass Sie sich noch in der Bewährungszeit befinden. Unmittelbar nach einer stationären Drogentherapie sind Sie wieder rückfällig geworden.

Aufgrund der Bewährungszeit droht zudem noch der Widerruf der Strafaussetzung. Auch hier muss das Gericht bereits davon überzeugt werden, dass trotz der erneuten Straftat eine günstige Lebensprognose besteht.

Positiv zu berücksichtigen ist, dass Sie sich wieder in einer Therapie befinden und dass Sie eine Arbeit gefunden haben.
Eine positive Änderung und Stabilisierung Ihrer Lebensumstände spricht für eine günstige Sozialprognose und könnte das Gericht dazu veranlassen, eine erneute Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Wichtig ist, dass Sie bis zu einer erneuten Verhandlung in keiner Weise mehr auffallen, die Therapie fortsetzen und Ihre Arbeitsstelle behalten. Nur dann können Sie das Gericht vielleicht noch einmal davon überzeugen, dass sich Ihre Lebensumstände gefestigt haben.

Hinzu kommt natürlich noch der Umstand, welches Gericht bzw. welcher Richter/Richterin sich mit der Sache befassen wird.

Genau lässt sich jetzt also nicht bestimmen, was auf Sie zukommen könnte. Sie können die Entscheidung des Gerichtes aber positiv beeinflussen, wenn Sie das oben Gesagte berücksichtigen und Ihre Lebensumstände festigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.


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