Verstoß gg Verbraucherkreditrichtlinie
14.06.2010 16:31 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitbewerber, der sich gern hart an der Grenze des Wettbewerbsrechts bewegt, hat in einem Wochenblatt mit Erscheinungsdatum 10.06.2010 eine Annonce geschaltet.
In dieser wirbt er für Sofortkredite:
"Zeitraum vom 01.07.2010 bis 31.08.2010"
!!! Günstiger Sofortkredit!!
eff. Jahreszins 4,99%
Urlaub, Auto,Renovierung,Umschuldung"
...Adresse,Telefon, etc....
Ich würde den Mitbewerber gerne abmahnen, da ich hierin einen Verstoß sehe und eine Schlechterstellung der übrigen Wettbewerber.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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