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Frage geschrieben am 17.01.2011 12:20:54

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz §§1,6

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1749
Ich wurde wegen o. g. Vertoßes auf das Polizeirevier geladen. Ich gehe davon aus, das mir vorgeworfen wird, das ich ohne Kennzeichen einen PKW bewegt habe. Wie verhalte ich mich hier am besten? Muss ich den Termin wahrnehmen wenn ich keine Aussage machen will?


Antwort geschrieben am 17.01.2011 12:26:47
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Dieser müssen Sie nicht folgen, da Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten. Sie müssten lediglich Angaben zu Ihren persönlichen Daten machen. Ich nehme jedoch an, dass diese den Ermittlungsbehörden bereits bekannt sind. Sie sollten vorerst keine Angaben zur Sache machen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin absagen und mitteilen, dass Sie keine Angaben machen werden.

Da nicht genau bekannt ist, was man Ihnen vorwirft, empfehle ich, einen im Verkehrsrecht versierten Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Zunächst sollte Akteneinsicht genommen werden. Erst danach kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden und entschieden werden, ob und wie weit Sie sich zur Sache einlassen wollen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
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