Antwort geschrieben am 17.01.2011 12:26:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Dieser müssen Sie nicht folgen, da Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten. Sie müssten lediglich Angaben zu Ihren persönlichen Daten machen. Ich nehme jedoch an, dass diese den Ermittlungsbehörden bereits bekannt sind. Sie sollten vorerst keine Angaben zur Sache machen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Aus Höflichkeit sollten Sie den Termin absagen und mitteilen, dass Sie keine Angaben machen werden.
Da nicht genau bekannt ist, was man Ihnen vorwirft, empfehle ich, einen im Verkehrsrecht versierten Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Zunächst sollte Akteneinsicht genommen werden. Erst danach kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden und entschieden werden, ob und wie weit Sie sich zur Sache einlassen wollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Marion Deinzer
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