Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass vermehrt gewerbliche EBay-Verkäufer aus Österreich ihre Waren auch in Deutschland anbieten, wobei das wohl so geht, dass die Waren auf EBay.at eingestellt, dann aber auch automatisch auch von eBay Deutschland angezeigt werden. In der Regel wird der Versand nach Deutschland aber auch ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeboten, z.B. durch Angabe der Versandkosten nach D.
In Österreich gelten wohl andere (kürzere) Widerrufsfristen als in D. Oft wird die Widerrufsbelehrung auch ganz weggelassen, es sollen unfreie Rücksendepakete nicht angenommen werden (Vorleistungspflicht des Käufers hinsichtlich Rücksendekosten), oder es wird die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung mit eingefügt.
Kurz: Manche Verstöße sind in Österreich wohl zulässig (kurze Widerrufsfrist, Telefonnummer in Widerrufsbelehrung), andere sind ebenfalls in Österreich unzulässig (überhaupt keine Widerrufsbelehrung), aber alle vorgenannten Verstöße wären in D bei einem deutschen Händler abmahnfähig.
Angenommen, ein solcher österreichischer gewerblicher EBay-Händler reagiert auf eine entsprechende Abmahnung nicht, kann ich ihn durch einen Anwalt nach vorheriger Abmahnung
- vor einem deutschen Gericht (fliegender Gerichtsstand)
- nach deutschem Recht
auf Unterlassung verklagen, und das Urteil dann ggf. in Österreich vollstrecken lassen ?
Antwort bitte mit den einschlägigen Gesetzesangaben zum Nachlesen. Gibt es evtl. schon ein Musterurteil in so einem Fall ?
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