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Versteigerung des Containers ( Möbel, Hausrat, persönliches etc)


03.06.2012 16:23 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Gt Tg, Aug. 2009 habe ich meinen Hausstand ein-
gelagert ( Container bei Spedition )mtl.360,-EUR
teilweise bezahlt, aber SCHULD bis Febr.2012
ca.EUR 8.ooo,- am 5.Febr.2012 mitgeteilt, daß ich alles bezahlen werde und im April/Mai 12
meinen Container haben möchte.
Am 21.April 2012 bekomme ich Copy-Schreiben
********************************************
OHNE Datum, ohne Unterschrift, daß Conatiner
am 2o.April 2012 mit Hilfe OGV-Amtsgericht
VERSTEIGERT wurde, für EUR 2.ooo,- !!!
(verschenkt an Freunde ???)
Brief an Spedition über IST -Lage, ERSTEIGERER
Adresse etc. keine Antwort
ich suche RA - zur Klageaufstellung
Danke

03.06.2012 | 16:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
551 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass eingelagertes Gut versteigert wird, wenn Schulden aus dem Lagervertag resultieren.

Die Versteigerung hätte Ihnen aber zunächst schriftlich angedroht und der Termin der Versteigerung im Vorfeld bekannt gegeben werden müssen, um Abwendungsmaßnahmen zu ergreifen.

Dies dürfte auch in deren AGB so verankert sein.

Gerne können Sie sich an meine Kanzlei wenden, um Schadensersatz einzufordern.

Hierfür bräuchten wir dann den Lagervertrag, sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite und eine genaue Aufstellung über das Lagergut (möglichst mit ungefähren Wertangaben).


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 03.06.2012 | 17:03

Guten Tag, DANKE für Infos

Wert ca. 45.ooo,- EUR

RA - Kosten ??

Erfolgshonorar- Basis ?

Ich bin Rentner, 68 Jahre .

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.06.2012 | 17:26

Sehr geehrter Fragesteller,

die gesetzlichen Gebühren betragen bei diesem Streitwert:

Außergerichtlich: € 1.641,91

Dazukommen Gebühren für ein eventuelles gerichtliches Verfahren von € 2.326,57.

Grundsätzlich ist es auch möglich, dies über ein Erfolgshonorar zu regeln, wobei Sie dann finanziell außer Lage sein müssten, diese Gebühren aufzubringen.

In diesem Fall würde ich im Falle der Erfolglosigkeit auf 50% der Vergütung verzichten, wobei aber im Erfolgsfall ein Aufschlag in Höhe von 50% zu zahlen ist (sonst wäre eine solche Vereinbarung unzulässig, vgl. 4a RVG).

Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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