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Ich habe über den Ebayaccound meiner Mutter (mit Ihrer Zustimmung) einen Artikel gekauft. Laut AGB von eBay ist aber ein Kaufvertrag mit meiner Mutter entstanden. Da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, möchte ich jetzt Klagen, Was muss ich tun, damit ich, in meinem Namen, Klagen kann ? Vollmacht von meiner Mutter ?Antwort geschrieben am 12.06.2011 21:17:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssen sich von Ihrer Mutter den Anspruch aus dem Kaufvertrag,der mit dem Anbieter geschlossen wurde,abtreten lassen, dann können Sie im eigenen Namen Klage gegen den Verkäufer erheben. Nach § 398 BGB kann eine Forderung von einem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages tritt der neue Gläubiger, also Sie, an die Stelle des bisherigen Gläubigers, also Ihrer Mutter.
Die Abtretung müsste folgenden Wortlaut haben: „ Hiermit trete ich ( vollständiger Name nebst Anschrift Ihrer Mutter) an meinen Sohn ( ebenfalls vollständiger Name nebst Anschrift) meine Forderung aus dem Kauf bei eBay vom … ,Artikelnummer …. gegen den Verkäufer, Herrn ….., (vollständige Name nebst Anschrift)ab." Unterschrift von Ihrer Mutter und von Ihnen, damit klar ist, dass Sie die Abtretung auch angenommen haben.
Bei Unklarheit stehe ich gern für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.06.2011 21:55:59
Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist das Datum egal, oder sollte die Abtretung mit dem Kaufdatum übereinstimmen ? Nochmals besten Dank.
Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist das Datum egal, oder sollte die Abtretung mit dem Kaufdatum übereinstimmen ? Nochmals besten Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.06.2011 10:28:14
Sehr geehrter Fragesteller,
das Datum der Abtretung ist egal, es muss nur vor dem Datum der Klageschrift liegen.
Ebenfalls schöne Pfingsten,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
das Datum der Abtretung ist egal, es muss nur vor dem Datum der Klageschrift liegen.
Ebenfalls schöne Pfingsten,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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