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Frage geschrieben am 30.07.2011 09:47:05

Versorgungsrecht Beamte

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 649
Hallo

Folgender Sachverhalt:
Beamter NRW seit 1991.
Im Ruhestand gewesen wegen Dienstunfähigkeit vom Mai 2008 bis Mai 2011.

Im Juni 2011 wurde der Beamte Reaktiviert und ist wieder im Dienst.

Meine Frage:

Wie wird die Zeit im Ruhestand bei einer Späteren Zurruhesetzung berechnet ???


DANKE



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