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Versorgungsfreibetrag als Beamter im Ruhestand noch nicht Rechtkräftig


08.02.2011 14:35 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Mirko Ziegler


| in unter 1 Stunde

Hallo

Habe eine Frage ich bin z.Zt Zwangspensioniert also Beamter im Ruhestand jedoch noch nicht Rechtskräftig.

Bekomme z.Zz nur meine Ruhegehalt nach § 34 LBG NRW.

Habe ich einen Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag den man mir z.Zt nicht anrechnen will da meine Zurruhesetzung ja noch nicht Rechtskräftig ist.

Danke

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema:
Beamter Ruhestand
08.02.2011 | 14:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Mirko Ziegler
115 Bewertungen
Sehr geehrte Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Nach § 34 Abs. 3 LBG NRW sind die Bezüge, die das Ruhegehalt übersteigen einzubehalten, bis ggfs. die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand durch das Rechtsmittel gekippt wird.
___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
-Rechtsanwalt-

Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-
fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
web : http://www.mv-recht.de
mail : ziegler@mv-recht.de

Nachfrage vom Fragesteller 08.02.2011 | 15:03

Nach § 34 Abs. 3 LBG NRW sind die Bezüge, die das Ruhegehalt übersteigen einzubehalten, bis ggfs. die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand durch das Rechtsmittel gekippt wird.


Hallo

Genau dieses Problem habe ich ja, bekomme ich z.zt Ruhegehalt oder Dienstbezüge, da ich ja nur Ruhegehalt bekommen kann wenn die Zurruhesetzung Rechtskräftig ist.

Laut der Rheinischen Versorgungskasse Köln bin ich ja noch nicht im Ruhestand da ich z.Zt am Klagen bin, deswegen verweigert man mir den Versorgungsfreibetrag auf mein Brutto Gehalt anzurechnen.

Bekomme ich jetzt RUHEGEHALT oder DIENSTBEZÜGE IN HÖHE MEINES RUGHEGEHALTES ??????

DANKE


Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 08.02.2011 | 15:34

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre klarstellende Nachfrage.

Infolge der Einlegung des Rechtsmittels erhalten Sie auch nach meiner Einschätzung Dienstbezüge in Höhe des Ruhegehalts.
Nur für den Fall, dass die aufschiebende Wirkung der Klage in Ihrem konkreten Fall seitens des Dienstherrn ausgeschlossen wurde, könnte sich ein anderes Bild ergeben.

Ich hoffe, Ihre NAchfrage hiermit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
-Rechtsanwalt-

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Rostock

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