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Frage geschrieben am 08.02.2011 14:35:49

Versorgungsfreibetrag als Beamter im Ruhestand noch nicht Rechtkräftig

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1376
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Beamter.
Hallo

Habe eine Frage ich bin z.Zt Zwangspensioniert also Beamter im Ruhestand jedoch noch nicht Rechtskräftig.

Bekomme z.Zz nur meine Ruhegehalt nach § 34 LBG NRW.

Habe ich einen Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag den man mir z.Zt nicht anrechnen will da meine Zurruhesetzung ja noch nicht Rechtskräftig ist.

Danke



Antwort geschrieben am 08.02.2011 14:44:48
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
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Sehr geehrte Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Nach § 34 Abs. 3 LBG NRW sind die Bezüge, die das Ruhegehalt übersteigen einzubehalten, bis ggfs. die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand durch das Rechtsmittel gekippt wird.
___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

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Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.02.2011 15:03:36

Nach § 34 Abs. 3 LBG NRW sind die Bezüge, die das Ruhegehalt übersteigen einzubehalten, bis ggfs. die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand durch das Rechtsmittel gekippt wird.


Hallo

Genau dieses Problem habe ich ja, bekomme ich z.zt Ruhegehalt oder Dienstbezüge, da ich ja nur Ruhegehalt bekommen kann wenn die Zurruhesetzung Rechtskräftig ist.

Laut der Rheinischen Versorgungskasse Köln bin ich ja noch nicht im Ruhestand da ich z.Zt am Klagen bin, deswegen verweigert man mir den Versorgungsfreibetrag auf mein Brutto Gehalt anzurechnen.

Bekomme ich jetzt RUHEGEHALT oder DIENSTBEZÜGE IN HÖHE MEINES RUGHEGEHALTES ??????

DANKE



Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.02.2011 15:34:14

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre klarstellende Nachfrage.

Infolge der Einlegung des Rechtsmittels erhalten Sie auch nach meiner Einschätzung Dienstbezüge in Höhe des Ruhegehalts.
Nur für den Fall, dass die aufschiebende Wirkung der Klage in Ihrem konkreten Fall seitens des Dienstherrn ausgeschlossen wurde, könnte sich ein anderes Bild ergeben.

Ich hoffe, Ihre NAchfrage hiermit beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
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