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Frage geschrieben am 29.01.2007 15:04:00

Versorgungsausgleich

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3447
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Habe vor kurzem die Scheidung eingereicht.Der vorläufige Gegenstandswert liegt bei 4800,00Euro.
Wir haben beide eine gegenseitige Verzichtserklärung unterschrieben.(Ehemann,Bulgare).
Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
Mein Mann verzichtet auch auf den Versorgungsausgl.
Was wäre zu tun,damit der Versorgungsausgl. nicht durchgeführt wird?
Wie hoch sind Anwalts und Gerichtskosten ?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.01.2007 15:32:59
Rechtsanwalt Philipp Kampe
Grossflecken 11, 24534 Neumünster, Tel: 04321-9657010, Fax: 04321-9657009
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Steuerrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

der versorgungsausgleich hat nicht nur für die beteiligten Ehepartner, sondern auch fr den Gesetztgeber einen besonders hohen Stellenwert. Das wird daraus ersichtlich, dass er, anders als der Zugewinnausgleich, kraft Gesetzes gleichzeitig und zusammen mit der Ehescheidung durchzuführen ist und Vereinbarungen hierüber im Zusammenhang mit der Scheidung nicht nur der notariellen Beurkundung oder der Protokolierung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, sondern auch noch der förmlichen Genehmigung durch das Gericht bedürfen.

In Ihrem Fall muss, das Gericht letztendlich dem Verzicht Ihres Mannes zustimmen.

Die Anwalts und Gerichtskosten berechnen sich wie folgt:
Honorarnote

(Berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG))
Betrag
Wert: 4.800,00 EUR
Verfahrensgebühr 391,30 EUR
Terminsgebühr 361,20 EUR
Einigungsgebühr (gerichtlich) gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG Nr. 1003 VV RVG 1,00 301,00 EUR
Post- u. Telekommunikationsentgelte gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto: 1.073,50 EUR
MwSt. Nr. 7008 VV RVG 16 % 171,76 EUR
Zwischensumme brutto: 1.245,26 EUR
Wert: 4.800,00 EUR
Gerichtskosten §§ 3, 34 GKG 1,00 121,00 EUR
Rechnungsendbetrag brutto: 1.366,26 EUR



Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 29.01.2007 15:47:55

Sehr geehrte ratsuchende,

ich bin ausversehen aus der Beantwortung geflogen, bevor ich fertig war.

Es folgt die Erläuterung der Kosten:
die Anwaltskosten belaufen sich auf insgesamt 1.277,47 €.

Sie setzen sich zusamen aus der Verfahrensgebühr in Höhe von 391,30, Terminsgebühr in Höhe von 361,20€, Einigungsgebühr in Höhe von 301,-€, sowie 20,-€ für Postund Telekommunikation, sowie 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von 203,97€.

Die Geichtskosten betragen insgesamt 242,-€, so dass der von ihnen zu tragende hälftige Anteil 121,-€. beträgt.

Diese Berechnung hat Gültigkeit bei Vertretung durch jeweils einen Anwalt und Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs.

Ich hofe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Philipp kampe
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2007 21:52:32

Wie lange muss ich in etwa auf einen Scheidungstermin warten ?
Eingereicht im Januar. Ein Jahr Trennnung ist erfüllt.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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Hat mir sehr geholfen.Möchte mich noch einmal recht herzlich bedanken.


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